Zitat Zitat von Pille112
2. Eingeschaltetes Blaulicht während der Fahrt ist noch nicht einmal "Mißbrauch von Sonderrechten" da da das Blaulicht alleine ohne Sirene/Einsatzhorn einem Gelblicht gleichgestellt ist (reine Warnfunktion => Kolonnenfahrt, Begleitfahrt, Absichern von Gefahrenstellen, etc.)
Sie hat ungerechtfertigt sich so verhalten, als wenn sie Sonderrechte hätte - eben das Befahren einer Fußgängerzone und das Parken in dieser - und durch das Blaulicht vorgegaukelt, sie habe ein Amt/Position, der Sonderrechte zustehen.
Sonderrechte ist z.B. das Überschreiten von Höchstgeschwindigkeiten, Einfahren/Halten/Parken in nicht dafür vorgesehenen Flächen, Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung, Überfahren von Stopschildern und roten Ampeln.

Sonderrechte erfordern noch nicht einmal Blaulicht und Martinshorn, sondern sind an Personen oder Aufgaben gebunden.

Was du meinst ist Wegerecht - sprich alle anderen haben sofort freie Bahn zu schaffen - dieses ist an Blaulicht/Ton gekoppelt, immerhin muss das Wegerecht auch angezeigt werden - das hat sie, zumindest lt. der Pressemeldung nicht gemacht, sonst wäre sie wegen Nötigung belangbar.