
Zitat von
Joevo82
Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....
Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.
mal ne ganz dumme frage,
abgesehen davon das ich von privaten Blaulichtern und Dachaufsetzern überhaupt nichts halte...
Erlischt die Betriebserlaubnis auch wenn das Blaulicht nicht auf dem Dach sondern nur lose hinter der Windschutzscheibe liegt ? Dann wäre das Teil ja nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden.
Das wäre in etwa so wie wenn ich mir ein Maschinengewehr an den Aussenspiegel schraube oder das Maschinengewehr hinter der Windschutzscheibe liegt und ich dadurch schiesse *gg
fest anschrauben ans Auto werd ich das nicht dürfen. Wenn ich aber der GSG9 angehöre dürfte ich es hinter die Windschutzscheibe legen *g Oder ?
ich weiss ein verrücktes Beispiel...
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".