Darf man fragen wieso du das wissen willst? Tönt ein wenig dach, als ob du oder jemand aus deinem Umfeld so was vor hat, bzw. gemacht hat ... ;-)Zitat von fm1
marlon
Darf man fragen wieso du das wissen willst? Tönt ein wenig dach, als ob du oder jemand aus deinem Umfeld so was vor hat, bzw. gemacht hat ... ;-)Zitat von fm1
marlon
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)
Hier ist auch so ein Fall:Zitat von fm1
http://www.presseportal.de/polizeipr...id=8&keygroup=
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Hoi,
@Alex22:
würdest du bitte nicht immer nur einzelne sätze zerpflücken und nur "nein" dazu sagen???
"Das ist nicht korrekt" find ich wunderbar...
Dann bau bitte mal eine SoSi in dein Auto und fahr zum TÜV, wenn die das sehen, ist die BE (Betriebserlaubniss) erstmal futsch, bis das wieder ausgebaut ist. (Ich gebs zu, bei einem Magnetblaulicht nicht, weil nicht fest eingebaut. War leicht unglücklich ausgedrückt *sorry*)
Desweiteren musst du die "Punkte" mit "-" als einzelne betrachten... war ja schliesslich gesagt, je nach schwere der Schuld. Bei uns in der gegend musste deswegen schonmal jemand zu MPU, weil er bei der "Fahrt" zuviele Punkte in Flensburg gesammelt hatte, was der Richter meinte.
Desweiteren (natürlich je nach schwere der Schuld) ist die FE auch weg, wenn du bei ner richtigen Alarmfahrt mit einem HiOrg-Fahrzeug einfach so mit 120klamotten über ne Rote Ampel hämmerst und 3 Leute dabei totfährst, dann verlierste den definitiv auch... Aber wie gesagt: deswegen ja die mehreren Punkte für schwere der Schuld.
Und zum Führungszeugniss würd ich mal googeln ;)
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Nur mal so als Auszug, ist also deine aussage schon hinfällig. Weil allein das überfahren einer Roten Ampel unter gefährdung andere Verkehrsteilnehmer über 100 Euronen kosten kann.
/edit Gut, ok unter anbetracht, dass es auch tagessätze gibt, die 1€ bedeuten (je nach angeklagtem)
edit/
MfG Fabsi
P.S.: Konstruktive Kritik finde ich super, ich weis ja auch nicht alles ;) Aber bei den meisten Sachen zu denen ich meinen Senf gebe, hab ich mich meist vorher drüber informiert *g*
Das hab ich auch nie abgestritten, ist übrigens auch bei einem Magnetblaulicht so.Zitat von Fabpicard
Die hat aber auch nur indirekt was wegen der Blaulicht fahrt zu tun, denn er mußte wenn dann zur MPU weil er die 18 Punkte erreicht hat und nicht weil er mit Blaulicht gefahren ist obwohl er es nicht haben darf.Zitat von Fabpicard
Auch das hat in keinster weise was mit dem Blaulicht zu tun.Zitat von Fabpicard
Du machst schon wieder einen Fehler ..Zitat von Fabpicard
Ins Führungszeugnis werden nur GELDSTRAFEN eingetragen (bzw Haftstrafen)
und keine Bußgelder bzw Ordnungswidrigkeiten.
Deswegen kann ich diesen Satz nicht zustimmen.
Zitat von Fabpicard
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hoi,
@Alex22:
Es ging hier um die "Strafen für solche möchtegern FWler oder Sanitäter", natürlich wenn du die Strafe für das unerlaubte benutzen einer SoSi nimmst sind das 20€ und der verlust der BE. Das ist ein festgelegter Bußgeldsatz.
Ich wollte damit ja auch nur das Ausmaß der Tat nennen (wie gesagt, immer nach schwere der schuld) worum es denke ich letztendlich ging.
Sollte es doch nur um die 20€ gegangen sein "fm1" dann korrigier mich hier doch bitte ;)
MfG Fabsi
Und selbst das ist unter Umständen wieder falsch.Zitat von Fabpicard
Die 20 € kostet es nur wenn man mit einem Fahrzeug zum Spaß mit Blaulicht rumfährt welches aber LEGAL eine SOSI Einrichtung hat.
Auf einem Privat Pkw kostet ein Blaulicht 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wenn es ganz Dicke kommt,kann der Organisation,die Genehmigung zur Nutzung, des Blaulicht´s,und des Martinshorn´s entzogen werden.
Und ist echt blöd, wenn man mit runter gekurbelter Scheibe immer tatü-tata rufen muß,und die taschenlampe an und aus machen muß.
In unserem Kreis war es mal fast soweit, weil ein paar Leute der Meinung waren mit Sosi Eis holen zu müssen.
MfG Jumbo
Diese und all die anderen die Ihre Priv PKW mit SOSI ausstatten sind mit Ihrer Existenz und den damit verbundenen SChmerzen genug gestraftZitat von jumbo
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
" ... des Martin-Hornes ... "Zitat von jumbo
MfG
I believe on Digitalfunk
Zitat: "In einem Fall von Amtsanmaßung ermittelt die PolizeiZitat von Ebi
seit Sonntagabend gegen einen 43 Jahre alten Autofahrer aus Düren,
der unerlaubter Weise ein Blaulicht verwendet hat."
Schon wieder Düren.
Mischen die da irgendwas ins Trinkwasser oder warum gibt's da so viele Blaulichtverrückte.
Gruß,
ahk
P.S.: Dann hatte Joevo82 doch recht: 'Amtsanmaßung'
Mich interesiert es weil ein Freund eine solche Geschichte erzahlt hat das sich jemand bei Ebay ein Magnetblaulicht gekauft hat und dan mit runtergeladenen Tönen Nachts die Staßen unsicher machte und das in eine dicke Strafe erwahrtet (? Welche?). Muss irgendwann in der Bild oder TZ dringestanden haben.
Das het eine andere, aber doch recht einfache Ursache: Dahin wandern jetzt seit neustem die Bayern aus. ;-)Zitat von ahk
In diesem Sinne....
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