Hoi,
@Alex22:
würdest du bitte nicht immer nur einzelne sätze zerpflücken und nur "nein" dazu sagen???
"Das ist nicht korrekt" find ich wunderbar...
Dann bau bitte mal eine SoSi in dein Auto und fahr zum TÜV, wenn die das sehen, ist die BE (Betriebserlaubniss) erstmal futsch, bis das wieder ausgebaut ist. (Ich gebs zu, bei einem Magnetblaulicht nicht, weil nicht fest eingebaut. War leicht unglücklich ausgedrückt *sorry*)
Desweiteren musst du die "Punkte" mit "-" als einzelne betrachten... war ja schliesslich gesagt, je nach schwere der Schuld. Bei uns in der gegend musste deswegen schonmal jemand zu MPU, weil er bei der "Fahrt" zuviele Punkte in Flensburg gesammelt hatte, was der Richter meinte.
Desweiteren (natürlich je nach schwere der Schuld) ist die FE auch weg, wenn du bei ner richtigen Alarmfahrt mit einem HiOrg-Fahrzeug einfach so mit 120klamotten über ne Rote Ampel hämmerst und 3 Leute dabei totfährst, dann verlierste den definitiv auch... Aber wie gesagt: deswegen ja die mehreren Punkte für schwere der Schuld.
Und zum Führungszeugniss würd ich mal googeln ;)
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Nur mal so als Auszug, ist also deine aussage schon hinfällig. Weil allein das überfahren einer Roten Ampel unter gefährdung andere Verkehrsteilnehmer über 100 Euronen kosten kann.
/edit Gut, ok unter anbetracht, dass es auch tagessätze gibt, die 1€ bedeuten (je nach angeklagtem)
edit/
MfG Fabsi
P.S.: Konstruktive Kritik finde ich super, ich weis ja auch nicht alles ;) Aber bei den meisten Sachen zu denen ich meinen Senf gebe, hab ich mich meist vorher drüber informiert *g*