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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hoi,

    @Alex22:

    würdest du bitte nicht immer nur einzelne sätze zerpflücken und nur "nein" dazu sagen???

    "Das ist nicht korrekt" find ich wunderbar...
    Dann bau bitte mal eine SoSi in dein Auto und fahr zum TÜV, wenn die das sehen, ist die BE (Betriebserlaubniss) erstmal futsch, bis das wieder ausgebaut ist. (Ich gebs zu, bei einem Magnetblaulicht nicht, weil nicht fest eingebaut. War leicht unglücklich ausgedrückt *sorry*)

    Desweiteren musst du die "Punkte" mit "-" als einzelne betrachten... war ja schliesslich gesagt, je nach schwere der Schuld. Bei uns in der gegend musste deswegen schonmal jemand zu MPU, weil er bei der "Fahrt" zuviele Punkte in Flensburg gesammelt hatte, was der Richter meinte.

    Desweiteren (natürlich je nach schwere der Schuld) ist die FE auch weg, wenn du bei ner richtigen Alarmfahrt mit einem HiOrg-Fahrzeug einfach so mit 120klamotten über ne Rote Ampel hämmerst und 3 Leute dabei totfährst, dann verlierste den definitiv auch... Aber wie gesagt: deswegen ja die mehreren Punkte für schwere der Schuld.



    Und zum Führungszeugniss würd ich mal googeln ;)

    Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.


    Nur mal so als Auszug, ist also deine aussage schon hinfällig. Weil allein das überfahren einer Roten Ampel unter gefährdung andere Verkehrsteilnehmer über 100 Euronen kosten kann.
    /edit Gut, ok unter anbetracht, dass es auch tagessätze gibt, die 1€ bedeuten (je nach angeklagtem)
    edit/

    MfG Fabsi


    P.S.: Konstruktive Kritik finde ich super, ich weis ja auch nicht alles ;) Aber bei den meisten Sachen zu denen ich meinen Senf gebe, hab ich mich meist vorher drüber informiert *g*

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Hoi,

    @Alex22:

    würdest du bitte nicht immer nur einzelne sätze zerpflücken und nur "nein" dazu sagen???

    "Das ist nicht korrekt" find ich wunderbar...
    Dann bau bitte mal eine SoSi in dein Auto und fahr zum TÜV, wenn die das sehen, ist die BE (Betriebserlaubniss) erstmal futsch, bis das wieder ausgebaut ist. (Ich gebs zu, bei einem Magnetblaulicht nicht, weil nicht fest eingebaut. War leicht unglücklich ausgedrückt *sorry*)
    Das hab ich auch nie abgestritten, ist übrigens auch bei einem Magnetblaulicht so.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    Desweiteren musst du die "Punkte" mit "-" als einzelne betrachten... war ja schliesslich gesagt, je nach schwere der Schuld. Bei uns in der gegend musste deswegen schonmal jemand zu MPU, weil er bei der "Fahrt" zuviele Punkte in Flensburg gesammelt hatte, was der Richter meinte.
    Die hat aber auch nur indirekt was wegen der Blaulicht fahrt zu tun, denn er mußte wenn dann zur MPU weil er die 18 Punkte erreicht hat und nicht weil er mit Blaulicht gefahren ist obwohl er es nicht haben darf.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    Desweiteren (natürlich je nach schwere der Schuld) ist die FE auch weg, wenn du bei ner richtigen Alarmfahrt mit einem HiOrg-Fahrzeug einfach so mit 120klamotten über ne Rote Ampel hämmerst und 3 Leute dabei totfährst, dann verlierste den definitiv auch... Aber wie gesagt: deswegen ja die mehreren Punkte für schwere der Schuld.
    Auch das hat in keinster weise was mit dem Blaulicht zu tun.


    Zitat Zitat von Fabpicard

    Nur mal so als Auszug, ist also deine aussage schon hinfällig. Weil allein das überfahren einer Roten Ampel unter gefährdung andere Verkehrsteilnehmer über 100 Euronen kosten kann.
    /edit Gut, ok unter anbetracht, dass es auch tagessätze gibt, die 1€ bedeuten (je nach angeklagtem)
    edit/
    Du machst schon wieder einen Fehler ..
    Ins Führungszeugnis werden nur GELDSTRAFEN eingetragen (bzw Haftstrafen)
    und keine Bußgelder bzw Ordnungswidrigkeiten.



    Deswegen kann ich diesen Satz nicht zustimmen.
    Zitat Zitat von Fabpicard

    P.S.: Konstruktive Kritik finde ich super, ich weis ja auch nicht alles ;) Aber bei den meisten Sachen zu denen ich meinen Senf gebe, hab ich mich meist vorher drüber informiert *g*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Hoi,

    @Alex22:

    Es ging hier um die "Strafen für solche möchtegern FWler oder Sanitäter", natürlich wenn du die Strafe für das unerlaubte benutzen einer SoSi nimmst sind das 20€ und der verlust der BE. Das ist ein festgelegter Bußgeldsatz.
    Ich wollte damit ja auch nur das Ausmaß der Tat nennen (wie gesagt, immer nach schwere der schuld) worum es denke ich letztendlich ging.
    Sollte es doch nur um die 20€ gegangen sein "fm1" dann korrigier mich hier doch bitte ;)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Hoi,

    @Alex22:

    Es ging hier um die "Strafen für solche möchtegern FWler oder Sanitäter", natürlich wenn du die Strafe für das unerlaubte benutzen einer SoSi nimmst sind das 20€ und der verlust der BE. Das ist ein festgelegter Bußgeldsatz.
    Ich wollte damit ja auch nur das Ausmaß der Tat nennen (wie gesagt, immer nach schwere der schuld) worum es denke ich letztendlich ging.
    Sollte es doch nur um die 20€ gegangen sein "fm1" dann korrigier mich hier doch bitte ;)
    MfG Fabsi
    Und selbst das ist unter Umständen wieder falsch.
    Die 20 € kostet es nur wenn man mit einem Fahrzeug zum Spaß mit Blaulicht rumfährt welches aber LEGAL eine SOSI Einrichtung hat.
    Auf einem Privat Pkw kostet ein Blaulicht 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Hoi,

    Zitat Zitat von Alex22
    zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.

    Sorry wenn ich jetzt mal auf einzelnen schnipseln deiner Aussage rumreite aber davon war doch laut dir keine rede. Zumindest hast du mich eben dafür berichtigt.

    So um das ganze mal abzuschließen, fassen wir zusammen:

    Bei einem Fahrzeug mit zugelassener SoSi unerlaubtes betätigen kostet 20 Euronen.

    Bei einem Privat PKW kostet es (laut Alex22) 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren.

    Sonstige mögliche Strafen werden hierbei nicht weiter berücksichtigt und werden von dem zuständigen Richter im Einzelfall betrachtet.


    MfG Fabsi


    P.S.Alex22: Sollte noch etwas falsch sein, bitte nicht mich zitieren und korrigieren, sonder einfach komplett das richtige nochmal schreiben, mit dem vermerkt das ich was falsch hatte ;) DANKE!

  6. #6
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    Wenn es ganz Dicke kommt,kann der Organisation,die Genehmigung zur Nutzung, des Blaulicht´s,und des Martinshorn´s entzogen werden.
    Und ist echt blöd, wenn man mit runter gekurbelter Scheibe immer tatü-tata rufen muß,und die taschenlampe an und aus machen muß.

    In unserem Kreis war es mal fast soweit, weil ein paar Leute der Meinung waren mit Sosi Eis holen zu müssen.

    MfG Jumbo

  7. #7
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    Zitat Zitat von jumbo
    In unserem Kreis war es mal fast soweit, weil ein paar Leute der Meinung waren mit Sosi Eis holen zu müssen.

    MfG Jumbo
    Diese und all die anderen die Ihre Priv PKW mit SOSI ausstatten sind mit Ihrer Existenz und den damit verbundenen SChmerzen genug gestraft
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Moin moin,

    was bisher noch nicht erzählt worden ist, ist dass:

    Alle Ordnungswidrigkeiten (Schneller Fahren, Bei Rot über die Kreuzung fahren etc) werden als Vorsatz geandet.
    Nötigung ist übrigens eine Straftat und wird ins Führungszeugnis eingetragen.
    Ich habe mal gesehen, wie bei einem zivilen Fahrzeug kurz vor der Ampel ein Blaulicht anging und nach der Kreuzung wieder aus. Was für ein Fahrzeug das war, weiss ich nicht (Zivilstreife?). Blöd war jedenfalls, dass deswegen ein Streifenwagen, der grün hatte, bremsen musste und dann natürlich hinterherfuhr und den Wagen anhielt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Hoi

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Blöd war jedenfalls, dass deswegen ein Streifenwagen, der grün hatte, bremsen musste und dann natürlich hinterherfuhr und den Wagen anhielt.
    Da kann man ja nur sagen: wenns kein Beamter war, dumm gelaufen ;)

    MfG Fabsi

  10. #10
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    Zitat Zitat von jumbo
    Wenn es ganz Dicke kommt,kann der Organisation,die Genehmigung zur Nutzung, des Blaulicht´s,und des Martinshorn´s entzogen werden.

    MfG Jumbo
    " ... des Martin-Hornes ... "


    MfG
    I believe on Digitalfunk

  11. #11
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    " ... des Martin-Hornes ... "


    MfG

    also wenns den sooo genau geht, dann des einsatzhornes.

    weil in keinem gesetzestext wirst du ein martin(s)-horn finden.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  12. #12
    stoeberts Gast

    Fahren mit Blaulicht

    Hallo,
    wie sieht das aber eigentlich aus, wenn man sich ein komplettes Fahrzeug kauft. Nicht dass ich so was beabsichtige, aber bekommt man ein ausgemustertes Feuerwehr, oder Rettungsfahrzeug überhaupt zugelassen? Bei der Polizei wird ja bekanntlich die Beschriftung, und die SoSi Anlange entfernt. Aber es gibt ja einige Fa. die komplette Feuerwehrfahrzeuge mit TÜV verkaufen.
    Klar ist, dass man die SoSI Anlage nicht nutzen darf, bei einem solchen Fahrzeug.
    Jens

  13. #13
    Registriert seit
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    Servus,

    Also bei uns fährt ein altes Nef rum und auch mehrere alte TSF.Diese haben alle KEINE Sondersignaleinrichtung mehr.Soviel dazu.

    In Worms macht die Pol gerne ma an ner roten Ampel die SoSi an und nach der Ampel wieder aus.Da sagt natürlich keiner was*grml*

    Gruß Marv

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