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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Hoi,

    wenn du bei nem FW Auto einfach mal die SoSi betätigst ohne grund und du wirst erwischt, dann kostet das 20€...

    Wenn du dir in e-bay so eine Runumkennleuchte kaufst oder ne SoSi ins auto einbaust und wirst erwischt, dann:

    1. Erlischt die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges (wie Joevo82 schon richtig sagte)

    2. Kommt es dann drauf an, ob du Menschen dabei gefährdet hast oder obs plump gesagt, nen herrenloser Feldweg war.
    - Danach entscheidet sich dann ob du "nur" ein Bußgeld zahlst.
    - Der Lappen für einige Monate weg ist inklusive dem netten Idiotentest.
    - Oder du die Erlaubniss zum führen eines Kraftfahrzeuges gänzlich und für immer verlierst, was passiert wenn du Schaden dadurch verursacht hast.

    3. Es ist nicht empfehlenswert, da sowas in dein Polizeiliches Führungszeugniss eingetragen wird und echt doof aussieht, wenn du mal zu ner HiOrg willst ;)


    MfG Fabsi

    P.S.: UND NEIN, ich habs noch nicht gemacht, aber bei uns im KV haben Kollegen schonmal mitm RTW so nen Spinner verfolgt bis die Kollegen der Pol dann endlich da waren ;)

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von Fabpicard

    1. Erlischt die Betriebserlaubniss deines Fahrzeuges (wie Joevo82 schon richtig sagte)
    Das ist noch Korrekt.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    2. Kommt es dann drauf an, ob du Menschen dabei gefährdet hast oder obs plump gesagt, nen herrenloser Feldweg war.
    - Danach entscheidet sich dann ob du "nur" ein Bußgeld zahlst.
    - Der Lappen für einige Monate weg ist inklusive dem netten Idiotentest.
    - Oder du die Erlaubniss zum führen eines Kraftfahrzeuges gänzlich und für immer verlierst, was passiert wenn du Schaden dadurch verursacht hast.
    Der FE ist definitiv nicht weg, sofern er nur rumfährt und keine Strassenverkehrsgefährdung oder dergleichen macht und zur MPU muß er auch nicht.

    Zitat Zitat von Fabpicard
    3. Es ist nicht empfehlenswert, da sowas in dein Polizeiliches Führungszeugniss eingetragen wird und echt doof aussieht, wenn du mal zu ner HiOrg willst ;)
    Und das ist auch wieder völlig falsch, ins Führungszeugnis werden nur Verurteilungen ab 1 Jahr Freiheitsstrafe bzw gleichwertiges Bußgeld eingetragen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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