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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Joevo82
    Amtsanmaßung, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, usw....
    Wenn's vor den Kadi kommt je nach Ermeßen des Richters, meistens Bußgeld.
    Ein ganz wichtiges Merkmal hast du hier noch vergessen:
    DIE NÖTIGUNG!

    Da ja die anderen Verkehrsteilnehmer (unberechtigt) angewiesen werden ...Sofort frei Bahn zu schaffen... ist das eine Nötigung.

    DIese wirkt u.u. viel schwerer als das Fahren ohne Betriebserlaubnis...
    U.u. kann der Lappen hier je nach Richter schon eine weile Weg sein!

    Ob Amtsanmaßung nun eine Rolle spielt oder nicht, ist eigendlich zweitrangig, da es hier wohl zu einer Gesamtstrafe kommen wird, wo die einzelnen Tatbestände so nicht so sehr ins Gewicht fallen (fällt ein Tatbestand weg, gibt es für die anderen halt mehr ;-) )
    Der Führerscheinentzug bzw. das Fahrverbot kann hier einerseits Teil der Strafe sein, andererseits hiervon auch ausgenommen und einfach eine Folge der Tatsache sein, dass der Richter den Täter für "ungeeignet" hält.

    Was nun letztendlich bei rauskommt ist Glückssache, kommt aber auch sehr auf die Umstände an.
    (zum Spass in der verlassenen Bauernschaft ohne andere VT´s in Sichtweite, oder um fünf Uhr NAchmittags in der Belebten Innenstadt!)

    Generell werden aber bei einer solchen "Blaulichtfahrt" auch noch die begangenen anderen Verkehrsverstösse (Geschwindigkeit, Rote Ampeln usw.) auch noch einzeln gewertet!

    Für etwas ungewisser sehe ich da die Sache mit dem MArtinshorn aus dem Radio (ohne Blaulicht). Einerseits nimmt man ja keine Veränderung am KFZ vor, also Erlöschen der Betriebserlaubnis fällt weg. Andererseits werden wohl nur die wenigsten Radios eine Ausreichende Leistung bringen um Töne dieser Frequenzen mit Ausreichender LAutstärke und Dauer von sich zu geben.
    (DAs ist technisch was anderes als BUMM BUMM)
    Es ist also schon nicht leicht eine solche Tat wirksam zu begehen...

    Wenn es aber doch gelingt und der Fahrer schon so taub ist, das er das im Innenraum auch ertragen kann, dann kommen mit ausnahme der Betriebserlaubnis-Sache auch alle anderen oben genannten Fälle in Betracht.

    Gruß
    Carsten

  2. #2
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    1.092
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Andererseits werden wohl nur die wenigsten Radios eine Ausreichende Leistung bringen um Töne dieser Frequenzen mit Ausreichender LAutstärke und Dauer von sich zu geben.
    (DAs ist technisch was anderes als BUMM BUMM)
    Es ist also schon nicht leicht eine solche Tat wirksam zu begehen...
    Naja, eigentlich ist weniger Leistung erforderlich um eine hohe Frequenz zu erzeugen, als eine tiefe Frequenz bei gleicher Lautstärke.. Darum hauen sich die BUMM BUMM leute auch zig Endstufen in den Kofferraum, damit die ihren 500Watt-Subwoofer befeuern können, während die Hochtöner bzw. Mitteltöner evtl. sogar an der Endstufe des Radios betrieben, eine ausreichende Lautstärke erzeugen können..

    Also nen Lautsprecher (Horn) mit entsprechender Leistung und Frequenzgang an so ne Subwoofer-Endstufe, und damit kann man dann schon ganz nett tatü tata machen..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    17.09.2005
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    1.480
    Wir haben mal SPAßHALBER und auf dem FW Gelände als keiner in der Nähe war übers Auto die Sirene abgespielt. Unser Komandant, der in dem Moment im TLF was gesucht hat kam ganz entsetzt rausgesprungen und hat und wie ein Zug angeschaut und gefragt, warum wir uns nicht umziehen. Daran, dass sein Melder nicht gelaufen ist hat er gar nicht gedacht ;)

    Also so unwahrscheinlich ist des ned mit dem Auto!
    Geändert von Freakmaster (23.04.2006 um 20:05 Uhr)
    MFG Flo

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