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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    03.07.2005
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    264
    Das würde aber auch bedeuten, dass ne Taschenlampe auf dem Armaturenbrett zum Verlust der BE führt...

  2. #2
    Status 6 Gast
    Naja es ist schon ein kleiner Unterschied zwischen einer Taschenlampe und einem Blaulicht, aber primär solltest Du rein logisch recht behalten.

    Tip für Profilneurotiker mit leichtem Hang zum Größenwahn; Eine andere Sache ist es wenn Du z.b. nur das Gehäuse einer movia D nimmst aber ohne Innenleben ..macht zwar keinen Sinn aber somit ist es keine Lichttechnische Einrichtung mehr nur ein blaues Gehäuse....

    Aber es gibt trotzdem Ärger wie ich meine, da man damit trotzdem vortäuschen kann bzw. der Eindruck entstehen könnte das es sich um ein "höher gestelltes" Fahrzeug handelt.

    Eine andere Frage die jedoch in meinen Augen Sinn machen wurde ist die folgende; Ähnliche Theme wurde ja bis zum exzess disqutiert, diese Frage habe ich aber nicht gefunden...

    Wie sieht es mit der Verwendung von Blaulicht bei Privat PKW zur Absicherung einer Unfallstelle aus, wenn noch keine Fahrzeuge der BOS vor Ort sind? Ohne auf die erlaubte Ausrüstung eingehen zu wollen, im Kofferraum sehe ich das nicht als ausgerüstet an, Transport kommt schon ehr hin.Nur um das richtig zu stellen, nur bei stehendem PKW in akuter Gefahrensituation. Ich persönlich bin der Auffassung das ich bei einem Unfall z.b. auf einer verwinkelten Landstrasse oder auf der BAB etc. ein recht darauf habe meine Leben als "Ersthelfer" und natürlich das der beteiligten und auch anderen Helfern so gut wie irgend möglich zu schützen, rechtfertigender Notstand etc.

    Denn mal ehrlich, gelb ist auch eine schöne Frabe (-: aber die interessiert keinen... jeder Traktor, Hausmeister, Klempner, ... hat so ein Ding auf dem Auto... dem wir da einfach nicht mehr genügend Bedeutung beigemessen...

    Ich spreche leider aus Erfahrung, im Oktober 2006 hatte ich einen sagen wir mal schwereren Unfall, mir wurde die Vorfahrt genommen; Auto Totalschaden mitten auf einer Kreuzung einer Landstrasse um 5.45 morgens. Trotz Warnblinanlage; Dreieck und RKL ist ein Depp hinter rein... ( es war zu dem Zeitpunkt noch keine Pol oder RD vor Ort ).

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Status 6
    Aber es gibt trotzdem Ärger wie ich meine, da man damit trotzdem vortäuschen kann bzw. der Eindruck entstehen könnte das es sich um ein "höher gestelltes" Fahrzeug handelt.
    ...das wirst Du nicht beim TÜV/Zulassungsstelle eingetragen bekommen.

    Zitat Zitat von Status 6
    Wie sieht es mit der Verwendung von Blaulicht bei Privat PKW zur Absicherung einer Unfallstelle aus, wenn noch keine Fahrzeuge der BOS vor Ort sind? Ohne auf die erlaubte Ausrüstung eingehen zu wollen, im Kofferraum sehe ich das nicht als ausgerüstet an, Transport kommt schon ehr hin.Nur um das richtig zu stellen, nur bei stehendem PKW in akuter Gefahrensituation. Ich persönlich bin der Auffassung das ich bei einem Unfall z.b. auf einer verwinkelten Landstrasse oder auf der BAB etc. ein recht darauf habe meine Leben als "Ersthelfer" und natürlich das der beteiligten und auch anderen Helfern so gut wie irgend möglich zu schützen, rechtfertigender Notstand etc.
    ...selber schon mal gemacht (hatte 4 "nagelneue" Magnetfackeln kaufen müssen und im Kofferraum) und es gab keinen Ärger - da es sich um die Absicherung einer Gefahrenstelle gehandelt hatte und das ein höherwertiges Rechtsgut (§ 34 StGB - rechtfertigender Notstand) war, aber wie schon gesagt das Fahrzeug muß stehen !!!
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  4. #4
    Status 6 Gast
    Das sehe ich nämlich auch so; Obwohl ich nun eine blaue RKL habe....

    Ich brauche im Alarmfall 20min zum K-Depot und die fahre ich wie jeder andere auch... ich würde die RKL niemals einsetzen!

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