Zitat Zitat von Status 6
Aber es gibt trotzdem Ärger wie ich meine, da man damit trotzdem vortäuschen kann bzw. der Eindruck entstehen könnte das es sich um ein "höher gestelltes" Fahrzeug handelt.
...das wirst Du nicht beim TÜV/Zulassungsstelle eingetragen bekommen.

Zitat Zitat von Status 6
Wie sieht es mit der Verwendung von Blaulicht bei Privat PKW zur Absicherung einer Unfallstelle aus, wenn noch keine Fahrzeuge der BOS vor Ort sind? Ohne auf die erlaubte Ausrüstung eingehen zu wollen, im Kofferraum sehe ich das nicht als ausgerüstet an, Transport kommt schon ehr hin.Nur um das richtig zu stellen, nur bei stehendem PKW in akuter Gefahrensituation. Ich persönlich bin der Auffassung das ich bei einem Unfall z.b. auf einer verwinkelten Landstrasse oder auf der BAB etc. ein recht darauf habe meine Leben als "Ersthelfer" und natürlich das der beteiligten und auch anderen Helfern so gut wie irgend möglich zu schützen, rechtfertigender Notstand etc.
...selber schon mal gemacht (hatte 4 "nagelneue" Magnetfackeln kaufen müssen und im Kofferraum) und es gab keinen Ärger - da es sich um die Absicherung einer Gefahrenstelle gehandelt hatte und das ein höherwertiges Rechtsgut (§ 34 StGB - rechtfertigender Notstand) war, aber wie schon gesagt das Fahrzeug muß stehen !!!