Hab ja auch nur gesagt das es gelbe RKL gibt die ohne Eintragungen erlaubt sind, sofern sie im Stand betrieben werden.
Nichts destotrotz es ändert nichts daran das eine lichtechnische Veränderung, egal welcher Art, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bewirkt. Egal obs eine Taschenlampe is die aufm Amaturenbrett liegt oder eine blaue RKL die aufm Dach ist.