zum ersten
(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
Genau das machst du aber indem du ein Blaulicht / Gelblicht aufsetzt.
Darfst ja mal raten wieso jedes BOS-Fahrzeug als "Sonder-KFZ irgendwas" eingetragen ist, das hat mit der SoSi zu tun.

zum zweiten:
Ich meine das man gelbe Warnleuchten an stehenden Fahrzeugen zur Absicherung zusätzlich zum Warnblinker einsetzen darf.
( im rkl-shop steht zu einer comet folgendes
Die Blitzleuchte hat eine Bauartprüfung nach §53a Abs.3 StVZO und kann von JEDEM AUTOFAHRER für die Absicherung im Stand verwendet werden. Eine TÜV-Genehmigung oder Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist NICHT notwendig!
)
Feste Gelblichter wird wieder schwierig da hier sich der Fahrzeugtyp ändert und das ganze in die Papiere eingetragen werden muss