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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ...das aufsetzen einer Magnetrundumkennleuchte stellt keine Lichttechnische Veränderung im Sinne einer Bautechnischen Veränderung dar, sondern ist als "Dachbeladung" zu sehen ähnlich einer Magnetfußantenne - also nix mit § 19 StVZO.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112
    ...das aufsetzen einer Magnetrundumkennleuchte stellt keine Lichttechnische Veränderung im Sinne einer Bautechnischen Veränderung dar, sondern ist als "Dachbeladung" zu sehen ähnlich einer Magnetfußantenne - also nix mit § 19 StVZO.
    Ähm, Chris... Dazu das kommentar vom Leiter des Lichttechnischen Instituts: "Licht ist licht, und da hilft auch nix, dass es nicht mehr licht ist" ^^

    Ob Abnehmbar oder Nicht, wird ja bei Blauen sowie Gelben Kennleuchten ebenfalls in die Papiere eingetragen...

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard

    Ob Abnehmbar oder Nicht, wird ja bei Blauen sowie Gelben Kennleuchten ebenfalls in die Papiere eingetragen...
    Das kannst du so pauschal nicht sagen, du kannst dir sehr wohl eine gelbe RKL kaufen und die im Stand zum Absichern eines Pannenfahrzeugs benutzen und diese wird definitiv nicht eingetragen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    @ Alex: Richtig aber NUR wenn die von mir genannte Bauartprüfung ect. vorliegt und NUR wenn das Fahrzeug steht.

    Sobald ich fahre -> verloren
    Andere Leuchte -> verloren

  5. #5
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    Korrekt NWD ;)

    Weil es nämlich auch eine LTE ist... und darf halt ohne Eintragung nur unter den von NWD benannten Vorrausstzungen genutzt werden...

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Hab ja auch nur gesagt das es gelbe RKL gibt die ohne Eintragungen erlaubt sind, sofern sie im Stand betrieben werden.
    Nichts destotrotz es ändert nichts daran das eine lichtechnische Veränderung, egal welcher Art, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bewirkt. Egal obs eine Taschenlampe is die aufm Amaturenbrett liegt oder eine blaue RKL die aufm Dach ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    17.03.2002
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    Mir wurde gerade ein Link geschickt...

    Und so Leute dürfen ein Auto führen:
    http://www.youtube.com/watch?v=VQ42sTGiJsM
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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