Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Nei, das ist falsch. Andere Verkehrsteilnehmer interessieren Deine Sonderrechte überhaupt nicht. Du bekommst kein Bußgeld, wenn Du bei Rot oder zu schnell geblitzt wirst.
Sobald andere Verkehrsteilnehmer mit ins Spiel kommen, greift der §38 StVO, das sog.Wegerecht. Dies wird in der Tat durch Blaulicht und Einsatzhorn angezeigt und bedeutet für die anderen, sofort Platz zu machen. Ohne dieses Blaulicht und Einsatzhorn muss Dir kein Mensch der Welt Platz machen, und da Du lediglich Sonderrechte auf der Anfahrt ins GH hast, aber keine Wegerchte, brauchst Du auch nix, um diese anzuzeigen.

Gruß, Mr. Blaulicht
Sicher interessiert das einen anderen Verkehrsteilnehmer, wenn ich über Rot fahre hat ein anderer Grün somit wird ihn das denke ich sehr wohl interessieren.

Und das man kein Bußgeld bekommt weiß ich selber. Ich Kenne den unterschied zwischen §35 und §38. §35 wird beim Einsatzfahrzeug aber nunmal durchs blaulicht angezeigt was man im Privat KFZ ned hat, das war eigentlich alles was ich damit sagen wollte.

Es geht halt darum das man sich absolut garnicht kenntlich machen kann, und viele das auf dem weg ins GH vergessen. Du willst darauf aufmerksam machen das ich durch mein Sonderrecht eh so fahren muss das ich keinen anderern Verkehrsteilnehmer gefährde.
Meinen tun wir dann genau das gleiche nur unterschiedlich formuliert... :o)
Denn wenn man nur schreibt laut §35 hat man Sonderrechte, denken einige die haben nen Freifahrtschein. Wobei ich mich wundere... sollte doch jeder Jährlich ne fahrerschulung bekommen....