Das thema Dachaufsetzer ist nicht ganz einfach. In Bayern sind sie geduldet. Wenn sie eine Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" in schwarz haben. Keine Spiegelschrift.
Die Anfrage ist von 1998.

Wie es aktuell ist, kann ich nicht sagen.
Die Dachaufsetzter dürfen durchaus beleuchtet sein, nur darf die Beleuchtung nicht während der Fahrt an sein. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung des stehenden Fahrzeugs.

Da sind die Infos die mir vorliegen. Wenn jemand neuere hat, gerne sagen.