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Thema: Kolonnenfahrt mit Blaulicht

Baum-Darstellung

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  1. #25
    Registriert seit
    12.02.2006
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    848
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    ...

    --> Folgendes Szenario (REALITÄT!):
    Ein Pkw steht an einer Ampel mit rotem Lichtzeichen. Es kommt von links ein SEG-RTW mit Blaulicht und überquert die (da der Pkw rot hat) grüne Ampel. Nachfolgende fahren 2 weitere SEG-RTW über die Ampel (vermutlich auch grün oder die Ampel hat gerade auf gelb geschaltet). Die Ampel des Pkw wird grün, der Fahrer schaut, sieht in der Kreuzung kein Fahrzeug und fährt los. Der nachfolgende RTW von links schaltet beim überqueren der, für ihn roten, Ampel das Blaulicht und Horn ein und fährt ohne abzubremsen in den (korrekt bei grünem Signal fahrenden Pkw. Fazit 1 Pkw-Fahrer schwer verletzt, 1 Beifahrer tot, 2 SEG-ler im RTW leicht verletzt, 1 SEG-ler (der im Patientenraum auf dem Sitz entgegen der Fahrtrichtung, damit er sich mit den beiden im Fahrerraum unterhalten kann natürlich nicht angeschnallt und in "Halbachtstellung" dort sitzend..) tot.

    Einzige Szenarien, die gesetzteskonform sind:
    1. ALLE SEG-Fzge fahren ohne Alarm als "Fahrt mit gemeinsamen Ziel. Die Fzge, die bei rot an eine Ampel kommen bleiben dort stehen bis grün ist.
    2. ALLE Fahrzeuge fahren mit Blaulicht und gelten als geschlossener Verband. Alle fahren über die Ampel, auch bei Rotlicht, wenn das erste Fzg bei grün gefahren ist. Dieses ist aber, da alle Fzge das Blaulicht während der gesamten Fahrt von Abfahrt- bis Zielort an haben, für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar! Zur Sicherheit wird VOR der Ampel das Horn dazu geschaltet.

    Es ist nicht vorgeschrieben das alle Fahrzuege die blauen Kennleuchten eingeschaltet haben, er wird sogar in mancher DV/DA davor gewarnt die blaue Kennleuchte übermäßig einzusetzten.
    Empholen ist das das erste und schließene Fahrzeug mit eingeschaltetem blauen Kennleuchten fahren und der rest der Kolonne diese nur bei besonderen Gefahrenpunkten oder besonderem Streckenverlauf einschalten. Bei z.B. Ampeln (besonderere Gefahrenbereich) sollte auch jedes Fahrzeug mit "Licht und Musik" fahren, um die übrigen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die nähernde Gefahr zu warnen, wozu der Marschführer ja auch verpflichtet ist die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Kolonne hinzuweisen und bei Bedarf wenn die Sondersignalanlagen nicht ausreichen auch Verkehrssicherungsposten einzusetzten.

    Mfg
    Chris
    Geändert von AkkonHaLand (24.03.2008 um 21:20 Uhr) Grund: Listenformat in zitierem Beitrag

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