Servus!Zitat von DaRake
Wegerecht ist wenn der Richter dir sagt du darfst über das Grundstück deines Nachbarn fahren um in deine Garage zu gelangen. Sieh mal ins BGB, da steht's drin.
§38 StVO ist die Verordnung übder Blaues und gelbes Blinklicht ;-)
Aber B²T: Die Anwohner sollen sich nicht so anstellen. Wenn es ihnen mal heiß unter dem Hintern wird, werden sie lernen. Vorher wohl leider nicht. Aber ich denke die Diskussion läuft wie bei allen ähnlichen Fällen aufs Gleiche hinaus. Aber vll. könnte sich ja jemand schlau machen, sich das Urteil besorgen und hier veröffentlichen. :-)
In diesem Sinne.... ©