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Thema: Sirene heult trotz Protest

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo loxi,

    Zitat Zitat von loxi
    Zum Thema Signal: Ich kenn die Situation vor Ort nicht, aber ich denke das eine Straße in einem Wohngebiet meist gut einsichtig ist, d.h. man kann auch mal einfach nach rechts und links schauen und kucken ob was kommt und erst wenns wirklich notwendig ist (Verkehr sieht mich offensichtlich nicht!) Signal einschalten, denn i.d.R. wird man ja vom seitlichen Verkehr eh eher gesehen als gehört, da das Horn ja in Fahrtrichtung abstrahlt.
    du scheinst kein Sonder- und Wegerechtsfahrer zu sein, oder? Die Sache ist klar, ohne Horn keine Wegerechte, dass hat mit rechts und links gucken nix zu tun. Meinst du, dass die Anwohner das Horn weniger stört, wenn es tatsächlich notwendig ist???

    Und ganz ehrlich, für solche Anwohner habe ich überhaupt kein Verständnis...

    Gruß
    Sebastian

  2. #2
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    Zitat Zitat von DaRake
    du scheinst kein Sonder- und Wegerechtsfahrer zu sein, oder? Die Sache ist klar, ohne Horn keine Wegerechte, dass hat mit rechts und links gucken nix zu tun. Meinst du, dass die Anwohner das Horn weniger stört, wenn es tatsächlich notwendig ist???
    Doch bin ich definitiv.

    Mir ist vollkommen klar, dass das Gesetz den Einsatz des Horns für das Wegerecht voraussetzt, aber den meisten Autofahrern eben nicht, will heißen, wenn die ein Fahrzeug mit Blaulicht an der Ausfahrt sehen halten sie an, egal ob Horn an ist oder nicht (und die die nicht anhalten, halten auch bei eingeschalteten Horn nicht).

    Außerdem kann man ja ruhig erst mal nach rechts und links schauen, ob überhaupt ein Auto kommt, dass einen etwaigen Einsatz des Signals notwendig macht oder ob man einfach so vom Hof runter kommt.

    Natürlich fühlen sich die Anwohner dann entsprechend weniger gestört, einfach weil die Anzahl des Lärms dadurch stark reduziert wird. Entsprechend kann man dann mit der angesprochenen Ampellösung das ganze auf Null reduzieren.

  3. #3
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    Zitat Zitat von loxi
    Doch bin ich definitiv.

    Mir ist vollkommen klar, dass das Gesetz den Einsatz des Horns für das Wegerecht voraussetzt, aber den meisten Autofahrern eben nicht, will heißen, wenn die ein Fahrzeug mit Blaulicht an der Ausfahrt sehen halten sie an, egal ob Horn an ist oder nicht (und die die nicht anhalten, halten auch bei eingeschalteten Horn nicht).

    Außerdem kann man ja ruhig erst mal nach rechts und links schauen, ob überhaupt ein Auto kommt, dass einen etwaigen Einsatz des Signals notwendig macht oder ob man einfach so vom Hof runter kommt.

    Natürlich fühlen sich die Anwohner dann entsprechend weniger gestört, einfach weil die Anzahl des Lärms dadurch stark reduziert wird. Entsprechend kann man dann mit der angesprochenen Ampellösung das ganze auf Null reduzieren.
    Tut mir Leid, aber meine Erfahrungen liegen da ganz anders... Wenn wir aus dem Tor fahren und kein Horn anhaben, dann hält keiner an, Blaulicht hin oder her!

    Auch die Lösung der Ampel stellt mich nicht zufrieden, denn die Nutzung des Wegerechts kann mir niemand absprechen!!!


    Gruß
    Sebastian

  4. #4
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    Zitat Zitat von DaRake
    Auch die Lösung der Ampel stellt mich nicht zufrieden, denn die Nutzung des Wegerechts kann mir niemand absprechen!!!
    Das klingt für mich fast so, als hat da jemand Angst, dass ihm was weggenommen wird, was doch gar so Spaß macht...

    Natürlich kann dir das Wegerecht (ich nenn es jetzt der Einfachkeit halber trotzdem weiter so, auch wenns nicht ganz richtig ist) niemand absprechen, will ja auch keiner.

    Aber sei doch froh, das die Ampel dafür sorgt, dass die freie Bahn schon geschaffen ist, die Du sonst mit Hilfe des Signals (und nur dann soll es ja auch angewandt werden) erst herstellen musst.

  5. #5
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    Eine Ampel hat nicht nur Vorteile .. stell dir mal vor es ist viel Verkehr und die Ampel schaltet auf rot .. Und wie kommen jetzt die FM zum GH? Sollen sie an einer Schlange von 30, 40 oder mehr Autos vorbeifahren? und was passiert jetzt wenn Ihnen dann ein Einsatzfahrzeug entgegen kommt?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    Sollen sie an einer Schlange von 30, 40 oder mehr Autos vorbeifahren?
    30-40 Autos???

    Steht Euer Gerätehaus an der Bundesautobahn?

  7. #7
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    Zitat Zitat von loxi
    30-40 Autos???

    Steht Euer Gerätehaus an der Bundesautobahn?
    Ne .. ich weiß ja nicht auf welchem Dorf du wohnst *g*
    Aber während der Berufsverkehrszeit können sich durchaus Schlangen von 30 und 40 Autos in ein paar minuten Bilden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
    Ch.Koenig Gast
    Zitat Zitat von loxi
    (...) will heißen, wenn die ein Fahrzeug mit Blaulicht an der Ausfahrt sehen halten sie an, egal ob Horn an ist oder nicht (und die die nicht anhalten, halten auch bei eingeschalteten Horn nicht).
    Außerdem kann man ja ruhig erst mal nach rechts und links schauen, ob überhaupt ein Auto kommt, dass einen etwaigen Einsatz des Signals notwendig macht oder ob man einfach so vom Hof runter kommt.
    Zumal es keinen nennenswerten Zeitverlust bedeutet, wenn man an die Hofausfahrt (wie an jeder anderen Kreuzung auch) mit geringer Geschwindigkeit heranfährt und ggf. kurz stoppt. Wer hier mit Blauhorn volle Möhre durchkarriolt gehört sowieso aus dem Verkehr gezogen. Siehe dazu §§ 1, 35(8) StVO.
    Nebenbei: Ein Wegerecht gibt es nicht. Das leuchtet jedem ein, der den § 38(1) mal ganz aufmerksam studiert.

    Ansonsten gilt latürnich, dass besagte Anwohner recht dämlich handeln, wenn sie gegen ihre Retter protestieren. Nur, wie loxi schon erwähnte - Gemeinschaft bedeutet gemein (zusammen) schaffen - von beiden Seiten aus. Ich denke, ein bischen mehr aufeinander zugehen bringts da mehr, als sich durch Kindergartenverhalten noch mehr Feinde zu schaffen.

    Und Sirenen sollten in Zeiten von DME eher die Ausnahme denn die Regel sein.

    LG,

    Christian

  9. #9
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    Zitat Zitat von Ch.Koenig
    Nebenbei: Ein Wegerecht gibt es nicht. Das leuchtet jedem ein, der den § 38(1) mal ganz aufmerksam studiert.
    Woher nimmst du denn diese Weisheit?

    Zitat Zitat von StVO § 38, 1
    Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn...

    Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
    Das bezeichnet man nunmal als Wegerecht, ob du willst oder nicht!


    Gruß
    Sebastian

  10. #10
    Ch.Koenig Gast
    Zitat Zitat von DaRake
    Woher nimmst du denn diese Weisheit?
    Das bezeichnet man nunmal als Wegerecht, ob du willst oder nicht!
    LOL!
    Ich wußte ich kriege wenigstens einen damit!

    Äh, ja, im Volksmund bezeichnet man das als Wegerecht. Rein juristisch ist das aber kein Recht, was jemandem verliehen wird, sondern eine Anordnung und Pflicht an "die übrigen" Da ist schon ein Unterschied zu sehen. Insbesondere dann, wenn es darum geht, dass ein Einsatzfahrzeugführer auf die schräge Idee kommt, sein nicht vorhandenes Recht anderen Verkehrsteilnehmern gegeüber durchzusetzen, wenn die der Anordnung nach 38(1) Satz 2 nicht nachkommen wollen oder können.

    Have a nice day.
    :-)

  11. #11
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    Zitat Zitat von Ch.Koenig
    LOL!
    Ich wußte ich kriege wenigstens einen damit!

    Äh, ja, im Volksmund bezeichnet man das als Wegerecht. Rein juristisch ist das aber kein Recht, was jemandem verliehen wird, sondern eine Anordnung und Pflicht an "die übrigen" Da ist schon ein Unterschied zu sehen. Insbesondere dann, wenn es darum geht, dass ein Einsatzfahrzeugführer auf die schräge Idee kommt, sein nicht vorhandenes Recht anderen Verkehrsteilnehmern gegeüber durchzusetzen, wenn die der Anordnung nach 38(1) Satz 2 nicht nachkommen wollen oder können.

    Have a nice day.
    :-)
    Naja, deine Rechtsauffassung sei mal dahingestellt, aber auch der juristische Sprachgebrauch kennt diesen Begriff folglich werde ich ihn auch weiter verwenden, richtig Kollege?

    Recht spricht übrigens ein Richter...


    Sebastian

  12. #12
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    Er hat aber trotzdem Recht ...
    Das Wegerecht gibt es in der StVO nicht MEHR.
    Dies wurde abgeschafft ... es gab aber mal eins und dieser Begriff hat sich eingebürgert so daß er immernoch benützt wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von DaRake
    Woher nimmst du denn diese Weisheit?


    Das bezeichnet man nunmal als Wegerecht, ob du willst oder nicht!


    Gruß
    Sebastian
    Servus!

    Wegerecht ist wenn der Richter dir sagt du darfst über das Grundstück deines Nachbarn fahren um in deine Garage zu gelangen. Sieh mal ins BGB, da steht's drin.

    §38 StVO ist die Verordnung übder Blaues und gelbes Blinklicht ;-)

    Aber B²T: Die Anwohner sollen sich nicht so anstellen. Wenn es ihnen mal heiß unter dem Hintern wird, werden sie lernen. Vorher wohl leider nicht. Aber ich denke die Diskussion läuft wie bei allen ähnlichen Fällen aufs Gleiche hinaus. Aber vll. könnte sich ja jemand schlau machen, sich das Urteil besorgen und hier veröffentlichen. :-)


    In diesem Sinne.... ©

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