Zitat Zitat von Ch.Koenig
LOL!
Ich wußte ich kriege wenigstens einen damit!

Äh, ja, im Volksmund bezeichnet man das als Wegerecht. Rein juristisch ist das aber kein Recht, was jemandem verliehen wird, sondern eine Anordnung und Pflicht an "die übrigen" Da ist schon ein Unterschied zu sehen. Insbesondere dann, wenn es darum geht, dass ein Einsatzfahrzeugführer auf die schräge Idee kommt, sein nicht vorhandenes Recht anderen Verkehrsteilnehmern gegeüber durchzusetzen, wenn die der Anordnung nach 38(1) Satz 2 nicht nachkommen wollen oder können.

Have a nice day.
:-)
Naja, deine Rechtsauffassung sei mal dahingestellt, aber auch der juristische Sprachgebrauch kennt diesen Begriff folglich werde ich ihn auch weiter verwenden, richtig Kollege?

Recht spricht übrigens ein Richter...


Sebastian