Zitat Zitat von loxi
(...) will heißen, wenn die ein Fahrzeug mit Blaulicht an der Ausfahrt sehen halten sie an, egal ob Horn an ist oder nicht (und die die nicht anhalten, halten auch bei eingeschalteten Horn nicht).
Außerdem kann man ja ruhig erst mal nach rechts und links schauen, ob überhaupt ein Auto kommt, dass einen etwaigen Einsatz des Signals notwendig macht oder ob man einfach so vom Hof runter kommt.
Zumal es keinen nennenswerten Zeitverlust bedeutet, wenn man an die Hofausfahrt (wie an jeder anderen Kreuzung auch) mit geringer Geschwindigkeit heranfährt und ggf. kurz stoppt. Wer hier mit Blauhorn volle Möhre durchkarriolt gehört sowieso aus dem Verkehr gezogen. Siehe dazu §§ 1, 35(8) StVO.
Nebenbei: Ein Wegerecht gibt es nicht. Das leuchtet jedem ein, der den § 38(1) mal ganz aufmerksam studiert.

Ansonsten gilt latürnich, dass besagte Anwohner recht dämlich handeln, wenn sie gegen ihre Retter protestieren. Nur, wie loxi schon erwähnte - Gemeinschaft bedeutet gemein (zusammen) schaffen - von beiden Seiten aus. Ich denke, ein bischen mehr aufeinander zugehen bringts da mehr, als sich durch Kindergartenverhalten noch mehr Feinde zu schaffen.

Und Sirenen sollten in Zeiten von DME eher die Ausnahme denn die Regel sein.

LG,

Christian