Zumal es keinen nennenswerten Zeitverlust bedeutet, wenn man an die Hofausfahrt (wie an jeder anderen Kreuzung auch) mit geringer Geschwindigkeit heranfährt und ggf. kurz stoppt. Wer hier mit Blauhorn volle Möhre durchkarriolt gehört sowieso aus dem Verkehr gezogen. Siehe dazu §§ 1, 35(8) StVO.Zitat von loxi
Nebenbei: Ein Wegerecht gibt es nicht. Das leuchtet jedem ein, der den § 38(1) mal ganz aufmerksam studiert.
Ansonsten gilt latürnich, dass besagte Anwohner recht dämlich handeln, wenn sie gegen ihre Retter protestieren. Nur, wie loxi schon erwähnte - Gemeinschaft bedeutet gemein (zusammen) schaffen - von beiden Seiten aus. Ich denke, ein bischen mehr aufeinander zugehen bringts da mehr, als sich durch Kindergartenverhalten noch mehr Feinde zu schaffen.
Und Sirenen sollten in Zeiten von DME eher die Ausnahme denn die Regel sein.
LG,
Christian