Zitat Zitat von Ch.Koenig
Nebenbei: Ein Wegerecht gibt es nicht. Das leuchtet jedem ein, der den § 38(1) mal ganz aufmerksam studiert.
Woher nimmst du denn diese Weisheit?

Zitat Zitat von StVO § 38, 1
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn...

Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Das bezeichnet man nunmal als Wegerecht, ob du willst oder nicht!


Gruß
Sebastian