Woher nimmst du denn diese Weisheit?Zitat von Ch.Koenig
Das bezeichnet man nunmal als Wegerecht, ob du willst oder nicht!Zitat von StVO § 38, 1
Gruß
Sebastian
Woher nimmst du denn diese Weisheit?Zitat von Ch.Koenig
Das bezeichnet man nunmal als Wegerecht, ob du willst oder nicht!Zitat von StVO § 38, 1
Gruß
Sebastian
LOL!Zitat von DaRake
Ich wußte ich kriege wenigstens einen damit!
Äh, ja, im Volksmund bezeichnet man das als Wegerecht. Rein juristisch ist das aber kein Recht, was jemandem verliehen wird, sondern eine Anordnung und Pflicht an "die übrigen" Da ist schon ein Unterschied zu sehen. Insbesondere dann, wenn es darum geht, dass ein Einsatzfahrzeugführer auf die schräge Idee kommt, sein nicht vorhandenes Recht anderen Verkehrsteilnehmern gegeüber durchzusetzen, wenn die der Anordnung nach 38(1) Satz 2 nicht nachkommen wollen oder können.
Have a nice day.
:-)
Naja, deine Rechtsauffassung sei mal dahingestellt, aber auch der juristische Sprachgebrauch kennt diesen Begriff folglich werde ich ihn auch weiter verwenden, richtig Kollege?Zitat von Ch.Koenig
Recht spricht übrigens ein Richter...
Sebastian
Er hat aber trotzdem Recht ...
Das Wegerecht gibt es in der StVO nicht MEHR.
Dies wurde abgeschafft ... es gab aber mal eins und dieser Begriff hat sich eingebürgert so daß er immernoch benützt wird.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
mühsam habe ich mich durch 6 Seiten ! gequält, 5 davon kann man löschen, da diese mit dem Thema nix zu tun haben.
3 Schreiber haben versucht, die ganze Sache sachlich zu betrachten, die anderen bloss emotional.
Wenn ich als nicht Feuerwehrmann ne Sirene vors Haus gesetzt bekomme, dann würde ich auch Panik bekommen wegen des Krachs.
Man muss hier definitiv beide Seiten sehen.
Allerdings machen es sich einige sehr einfach. Da werden teure FME / DME angeschafft, allerdings dann auch nicht nach TR BOS programmiert sondern schön individuell (so mit Minipieps und nur Vibration und son gedöns).
Man vergisst dann aber teilweise, diese wieder auf "Laut" zu schalten und schon möchte man, das bei einem Einsatz die Sirene mitläuft. Der Bauer / Landwirt, der den Pieper auf seinem Traktor nicht hört, der hört mit Sicherheit die Sirene auch nicht!
Aus meiner Gegend kenne ich Feuerwehrkameraden, die haben sich selbst Schallschutzfenster einbauen lassen und haben hinterher sich beschwert, dass sie die Sirenen nicht mehr hören. Also musste ne neue Sirene installiert werden.
Wer FME /DME hat, der braucht keine Sirene mehr!! Und wenn die Stadt nicht genug angeschafft hat, dann gehört hier der Hebel angesetzt.
Mal ehrlich, soviele Einsätze im Jahr fahren die wenigsten Feuerwehren... und die, die viele Einsätze haben, sind gut ausgerüstet. Und für einen Containerbrand benötige ich auch nicht unbedingt 32 Leute.
Dem guten Mann, dem die Sirene zu laut ist, dem kann doch geholfen werden... die Sirene etwas weiter weg setzen...
Schalltechnisch muss man das ganze angehen... wenn die Sirene auf dem eigenen Dach ist, dann hört man die kaum. Ist sie aber neben dem Haus, dann schallt der Schall so richtig in das Haus hinein. Wenn dieser Bürger nicht einsichtig sein will, (vorausgesetzt, man hat sich mit diesem sachlich auseinander gesetzt), dann prüft man so etwas.
Die angesetzten Übungen vor dem Gerätehaus gehören auch zu den absonderlichen Machenschaften von vielen Feuerwehren... haben die alle keinen Sportplatz, grossen Parkplatz vor dem Einkaufzentrum usw. wo man Krach machen kann, ohne jemanden zu stören???(es soll auch die Möglichkeit geben, dabei die Ortskenntnisse aufzufrischen!!).
Die Anwohner von Feuerwehrhäusern sind wirklich arm dran!!! Ich möchte als nicht Feuerwehrmann nicht neben einem solchen Wohnen.
Ängste der Bürger muss man Ernst nehmen, auch wenn diese aus der eigenen Sicht bescheuert sein mögen. Beispiel DAU. Allerdings ist der höchst mögliche Standort eines solchen auch nicht der beste sondern der billigste!!! Statt eines DAUs muss man dann eben 4 oder 5 nehmen, hat dadurch dann aber eine wesentlich bessere Ausleuchtung des Gebietes (Feldstärke).
Wie einige sehr wenige hier meinten, miteinander geht es besser. Das ist wirklich so. Wer für Verständniss wirbt und mit den Bürgern das Problem gemeinsam angeht, der findet immer eine einvernehmliche Lösung. (Ausnahmen gibt es allerdings auch). Wer allerdings dann erst recht die Sau raus lässt (dann Üben wir eben noch öfter, wir fahren schon mit Horn in der Halle raus), darf sich nicht wundern, wenn die andere Seite dann versucht sich zu wehren.
Denkt mal darüber nach!!!
russmeyer
Moinsen!
Vorschlag an die Mod's/Admins:
Thema aufteilen ;-)
In diesem Sinne.... ©
Die armen Anwohner. Ich fände es auch unerträglich wenn 5 mal im Jahr eine Dorffeuerwehr mit Getöse vom Hof fährt.
Was machen eigentlich die Leute, die gegenüber oder neben einer Feuer- und Rettungswache wohnen? Oder an der Hauptstrasse wo 80% aller Einsatzfahrzeuge vorbei kommen?
Ich denke man muss die Belange der Allgemeinheit schwere gewichten als die pesönlichen Animostitäten eines einzelnen. Zumindest dann wenn es um Sicherheitsfragen geht.
Wer hat denn mal drüber nachgedacht, warum sich die Gemeinde für den Standrot entschieden hat? Vielleicht grade weil er günstig und zentral liegt? Oder kein adäquates Grundstück zur Verfügung steht? Zu Zeiten leerer Kassen muss man schaun wo man bleibt. Dann wird halt kein Grundstück neu gekauft sondern das genommen was man hat. Die Zustände in einigen alten Gerätehäusern sind teilweise unhaltbar und gefährden die Sicherheit der Einstzkräfte. Auch daran muss man denken.
Zu den Übungen auf dem Hof. Hier muss man keinen um Erlaubnis fragen. Fahr mal ohne zu fragen zu einem Einkaufszentrum und zerleg da mal einen PKW. Die werden Dir schon was erzählen.
Wir sollten endlich mal aufhören nur immer an uns zu denken und endlich mal über den eigene Tellerrand hinaus schauen.
Aber solange es noch Richter gibt, die Kindern das Spielen verbieten...
Meine Meinung dazu. Wer Ironie findet, darf sie behalten.
So long!
Schubsi
***
Rechtschreibfehler gehen automatisch in das Eigentum des Finders über.
Servus!Zitat von DaRake
Wegerecht ist wenn der Richter dir sagt du darfst über das Grundstück deines Nachbarn fahren um in deine Garage zu gelangen. Sieh mal ins BGB, da steht's drin.
§38 StVO ist die Verordnung übder Blaues und gelbes Blinklicht ;-)
Aber B²T: Die Anwohner sollen sich nicht so anstellen. Wenn es ihnen mal heiß unter dem Hintern wird, werden sie lernen. Vorher wohl leider nicht. Aber ich denke die Diskussion läuft wie bei allen ähnlichen Fällen aufs Gleiche hinaus. Aber vll. könnte sich ja jemand schlau machen, sich das Urteil besorgen und hier veröffentlichen. :-)
In diesem Sinne.... ©
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