Zitat Zitat von DaRake
Hallo,

Naja, ist halt in diesem Punkt die Frage, ob ein Richter der Feuerwehr als Institution die Nutzung von Wegerechten absprechen kann, immerhin ist die Erlaubnis dieser Nutzung in einer Verordnung mit Gesetzescharakter niedergeschrieben. Und ein Gesetz hat einen höheren Stellenwert als ein Urteil eines vermutlich Amtsrichters.
Folglich ist das alles sehr fragwürdig...

Gruß
Sebastian
Okay, stimmt. Aber es wurde ja nur das SoSi auf dem Hof untersagt, sobald das Fahrzeug auf der Strasse ist, kann die Tröte ja eingeschaltet werden ;-) Formulierungslücken ausnutzen, ist hier wohl das Stichwort.



In diesem Sinne.... ©