1. Die Leitstelle ist der Feuerwehr gegenüber nicht weisungsbefugt (zumindest bei uns in Nds.)Original geschrieben von general.nlz
also ich vertrete die meinung, es wird nur dann ohne blaulicht und sosi gefahren, wenn es die leitstelle ausdrücklich gesagt hat. sicherlich muss ich zur ölspur ander fahren als zum brand, aber wenn nicht ausdrücklich die anweisung von der leitstelle kommt, dass ohne sosi gefahren wird, wird es eingeschaltet ...
2. Sonderechte hat man auch ohne SoSi.
3. Wegevorrecht hat man nur mit Rundumkennleuchte und Einsatzhorn.
Das scheint bei einigen Beiträgen nicht ganz klar gewesen zu sein.
Wenn ich Wegevorrecht benötige, dann fahre ich mit Blauhorn und Martinslicht. Wenn ich dieses aber nicht benötige, z. B. weil niemand da ist, der mir dieses Vorrecht einräumen könnte (also die Piste nachts um 3 völlig leer ist), muss ich es nicht in Anspruch nehmen. Aber man sollte immer daran denken, dass an der nächsten Kreuzung einer kommen könnte, der mich noch nicht sehen kann, aber schon hören könnte...
Unterm Strich habe ich den Eindruck, dass nicht allen, die zu diesem Tehma etwas gepostet haben, die genauen rechtlichen Grundlagen bekannt sind. Da scheint noch viel Halbwissen vorhanden zu sein, das leider von einigen Führungskräften auch auf diesem Niveau gehalten wird.
Dieses Thema (Sondersignale, nicht Sirene) ist so komplex und von dermaßen vielen Parametern abhängig, dass keiner hier eine allgemeingültige und erschöpfende Auskunft geben kann. Es wird immer auf die individuelle Situation ankommen, in der einer (der Fahrer) innerhalb von wenigen Sekunden eine Entscheidung treffen muss, während wir hier viel Zeit haben, uns vorher zu überlegen, was wir schreiben.
Joc




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