Auch wenn diene Aussagen ansonsten richtig sind, ist es nur Pflicht das Martinhorn einzuschalten, wenn Sonder-/Wegerecht zur erfüllung hoheitlicher Aufgaben und Menschenrettung/Tierrettung etc. in Anspruch genommen werden soll.Original geschrieben von general.nlz
es ist normalerweise pflicht, mit blaulicht und martinhorn zufahren und zwar von dem moment an, wo ich das gh verlasse und bis ich am e-ort bin
Es ist keineswegs Pflicht, bei JEDEM Einsatz mit SoSi zu fahren. Allerdings hat man sich bei Fahrten ohne SoSi an die Regeln der StVO zu halten und hat keinerlei Wegerecht.
Allerdings ist dieses Thema gerade in solchen Bereichen ein schmaler Grad und das Blaulicht sollte immer an sein. Auch bei einer Fahrt zur Ölspur.
Ich persönlich würde die SoSi anmachen, wenn ich es für richtig halte. Wenn mein GruFü mir darein pfuscht und sie ausschaltet, wird auf die Bremse getreten und ordentlich nach StVO gefahren.