Ich kenne einen Fall wo ein Landwirt, der an einer Nebenstraße (an der auch das GH ist) wohnt, die 50m vor einer Hauptverkehrsstraße liegt. Dieser jenige ist allen Ernstes bei der Gemeindeverwaltung aufgetaucht mit der Forderung entweder der FW zu verbieten dort das SoSi einzuschalten oder ihm eine Entschädigung zu zahlen nach jedem Einsatz, WEIL seine Kühe durch den Krach vom Horn weniger Milch geben würden.................




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