
Zitat von
GrisuIZ
Neues Feuerwehrhaus ist "rücksichtslos"
Schulzendorf (BB) - Jahrelang hatte er gegen das Feuerwehrhaus geklagt.
Jetzt gewannder Nachbar der Schulzendorfer Feuerwehr vor Gericht - und die
hat das Nachsehen. Das Feuerwehrhaus war 1998 gebaut worden. Doch schon
im vorigen Jahr urteilte das Verwaltungsgericht Cottbus, die Baugenehmigung
des Kreises sei rechtswiedrig und hätte so nicht erteilt werden dürfen.
Der Bau eines Gerätehausesgleich neben einem Wohngebiet sei "rücksichtslos",
befanden die Richter.
Das Gerätehaus kann jetzt zwar weiter genutzt werden, aber nur unter
Auflagen. So darf die Jugendfeuerwehr keine Übungen mehr auf dem Gelände
durchführen. Und noch schlimmer: Der Feuerwehr ist es untersagt, bei Alarm
mit Sondersignal vom Platz zu fahren. Deshalb soll nun eine Ampel für eine
sichere Ausfahrt sorgen. Hoffentlich ist die dem Nachbarn nicht "zu Hell"