In diesem Fall trifft es dann aber auch die hilflosen die bis zu diesem zeitpunk vollstes Verständnis haben.... und dann steht keiner mehr hinter der Feuerwehr.Zitat von Alex22
In diesem Fall trifft es dann aber auch die hilflosen die bis zu diesem zeitpunk vollstes Verständnis haben.... und dann steht keiner mehr hinter der Feuerwehr.Zitat von Alex22
Korrekt. Weil dann gibt es auch keine mehr. Ich habe den Artickel auch gelesen und finde die Sache unter aller Kanone. Aber das sieht hier wohl jeder so ;-)Zitat von firebuster-t
In diesem Sinne.... ©
Hallo!
Versetzt euch doch bitte auch mal in die Lage der Anwohner:
Da hat man für sicher nicht wenig Geld ein Haus in einem ruhigen Wohngebiet erworben.
Dann wird einem rechtswiedrig ein Feuerwehrhaus vor die Nase gesetzt. Dies bedeutet leider, Ende der ruhigen Zeit, denn abgesehn davon, dass in regelmäßigen Abständen mit einem mords Gedöhnst, obwohl wahrscheinlich auf der Straße im Wohngebiet am Tag drei Autos fahren, die Fahrzeuge ausrücken finden auch noch in regelmäßigen Abstanden diverse Veranstalltungen auf dem Vorplatz statt, bei denen LKW Motoren laufen, Türen und Fächer auf und zu geschlagen werden und irgend welche Maschinen mal eben ausprobiert werden.
Also bitte, auch die andere Seite muss gehört werden!
Nenne mir mal bitte ein gesetz das ein Feuerwehrhaus in einem Wohngebiet verbietet.Zitat von loxi
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Zum gleichen Thema läuft auch schon die Diskussion auf feuerwehr.de
http://www.db-server.de/fw-forum/s.a...1BI683n=319941
Gruß
Sebastian
Zitat von Alex22
Korrekt!
Außerdem sprechen die Richter - auch wenn sie vll. ein bischen ***** sind - von, Zitat: "rücksichtslos". Von Rechtswiedrig wurde hier nicht gesprochen. Allerdings sei die Baugenehmigung rechtswiedrig, nicht das GH an sich. Da muss man meiner Meinung nach klar differenzieren.
Aber mal abgesehen davon: Währe ich WL in dieser Geminde, würde ich die Zahl der Praktischen Übungen auf dem Hof vll. stark herauf setzen, denn nur die JF darf dort nicht mehr üben. ;-)
Mit der Ampel, naja, die optimalste Lösung ist das bestimmt nicht, aber anders scheint es ja nicht zu gehen. Vll. sollte der Kreis mal ein Instanz höher klagen....
In diesem Sinne....©
Hallo,
Naja, ist halt in diesem Punkt die Frage, ob ein Richter der Feuerwehr als Institution die Nutzung von Wegerechten absprechen kann, immerhin ist die Erlaubnis dieser Nutzung in einer Verordnung mit Gesetzescharakter niedergeschrieben. Und ein Gesetz hat einen höheren Stellenwert als ein Urteil eines vermutlich Amtsrichters.Zitat von feuerteufellars
Folglich ist das alles sehr fragwürdig...
Gruß
Sebastian
Okay, stimmt. Aber es wurde ja nur das SoSi auf dem Hof untersagt, sobald das Fahrzeug auf der Strasse ist, kann die Tröte ja eingeschaltet werden ;-) Formulierungslücken ausnutzen, ist hier wohl das Stichwort.Zitat von DaRake
In diesem Sinne.... ©
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