Hallo,

Zitat Zitat von feuerteufellars
Mit der Ampel, naja, die optimalste Lösung ist das bestimmt nicht, aber anders scheint es ja nicht zu gehen. Vll. sollte der Kreis mal ein Instanz höher klagen....
Naja, ist halt in diesem Punkt die Frage, ob ein Richter der Feuerwehr als Institution die Nutzung von Wegerechten absprechen kann, immerhin ist die Erlaubnis dieser Nutzung in einer Verordnung mit Gesetzescharakter niedergeschrieben. Und ein Gesetz hat einen höheren Stellenwert als ein Urteil eines vermutlich Amtsrichters.
Folglich ist das alles sehr fragwürdig...

Gruß
Sebastian