Hallo,
Naja, ist halt in diesem Punkt die Frage, ob ein Richter der Feuerwehr als Institution die Nutzung von Wegerechten absprechen kann, immerhin ist die Erlaubnis dieser Nutzung in einer Verordnung mit Gesetzescharakter niedergeschrieben. Und ein Gesetz hat einen höheren Stellenwert als ein Urteil eines vermutlich Amtsrichters.Zitat von feuerteufellars
Folglich ist das alles sehr fragwürdig...
Gruß
Sebastian