Hallo!
Ja, die Formulierung rechtswiedrig war so etwas flapsig verwendet, habe mich damit natürlich auf die Baugenehmigung bezogen.
Das Gesetz dazu wird wahrscheinlich irgendwas mitm Flächennutzungsplan der Gemeinde zu tun haaben, der sicherlich nicht den Bau von Feuerwehrhäusern im Wohngebiet vorsieht.
Was sollen denn solche Aussagen wie "würde ich die Zahl der Praktischen Übungen auf dem Hof vll. stark herauf setzen" oder "sobald das Fahrzeug auf der Strasse ist, kann die Tröte ja eingeschaltet werden"???
Fakt ist, die Anwohner waren zuerst da, und haben nach wie vor das Recht weiterhin in Ruhe Leben zu können, und da kann es mal ganz schnell gehen, dass das nächste Urteil in Haus rasselt, dass für Übungen immer ins Gewerbegebiet gefahren werden muss, wenn man meint man müsse sich da aufführen und das Feuerwehrfest kann man dann sicherlich gleich an der Stelle ganz vergessen.
Zum Thema Signal: Ich kenn die Situation vor Ort nicht, aber ich denke das eine Straße in einem Wohngebiet meist gut einsichtig ist, d.h. man kann auch mal einfach nach rechts und links schauen und kucken ob was kommt und erst wenns wirklich notwendig ist (Verkehr sieht mich offensichtlich nicht!) Signal einschalten, denn i.d.R. wird man ja vom seitlichen Verkehr eh eher gesehen als gehört, da das Horn ja in Fahrtrichtung abstrahlt.
Also, denkt bitte mal an die Anwohner, es is nämlich immer ein Geben und Nehmen in einer Gemeinde!
Grüße
loxi