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Thema: Sirene heult trotz Protest

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo!

    Versetzt euch doch bitte auch mal in die Lage der Anwohner:

    Da hat man für sicher nicht wenig Geld ein Haus in einem ruhigen Wohngebiet erworben.

    Dann wird einem rechtswiedrig ein Feuerwehrhaus vor die Nase gesetzt. Dies bedeutet leider, Ende der ruhigen Zeit, denn abgesehn davon, dass in regelmäßigen Abständen mit einem mords Gedöhnst, obwohl wahrscheinlich auf der Straße im Wohngebiet am Tag drei Autos fahren, die Fahrzeuge ausrücken finden auch noch in regelmäßigen Abstanden diverse Veranstalltungen auf dem Vorplatz statt, bei denen LKW Motoren laufen, Türen und Fächer auf und zu geschlagen werden und irgend welche Maschinen mal eben ausprobiert werden.

    Also bitte, auch die andere Seite muss gehört werden!

  2. #2
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    Zitat Zitat von loxi
    Dann wird einem rechtswiedrig ein Feuerwehrhaus vor die Nase gesetzt.
    Nenne mir mal bitte ein gesetz das ein Feuerwehrhaus in einem Wohngebiet verbietet.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Info

    Zum gleichen Thema läuft auch schon die Diskussion auf feuerwehr.de

    http://www.db-server.de/fw-forum/s.a...1BI683n=319941


    Gruß
    Sebastian

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22
    Nenne mir mal bitte ein gesetz das ein Feuerwehrhaus in einem Wohngebiet verbietet.

    Korrekt!

    Außerdem sprechen die Richter - auch wenn sie vll. ein bischen ***** sind - von, Zitat: "rücksichtslos". Von Rechtswiedrig wurde hier nicht gesprochen. Allerdings sei die Baugenehmigung rechtswiedrig, nicht das GH an sich. Da muss man meiner Meinung nach klar differenzieren.

    Aber mal abgesehen davon: Währe ich WL in dieser Geminde, würde ich die Zahl der Praktischen Übungen auf dem Hof vll. stark herauf setzen, denn nur die JF darf dort nicht mehr üben. ;-)

    Mit der Ampel, naja, die optimalste Lösung ist das bestimmt nicht, aber anders scheint es ja nicht zu gehen. Vll. sollte der Kreis mal ein Instanz höher klagen....



    In diesem Sinne....©

  5. #5
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    Hallo,

    Zitat Zitat von feuerteufellars
    Mit der Ampel, naja, die optimalste Lösung ist das bestimmt nicht, aber anders scheint es ja nicht zu gehen. Vll. sollte der Kreis mal ein Instanz höher klagen....
    Naja, ist halt in diesem Punkt die Frage, ob ein Richter der Feuerwehr als Institution die Nutzung von Wegerechten absprechen kann, immerhin ist die Erlaubnis dieser Nutzung in einer Verordnung mit Gesetzescharakter niedergeschrieben. Und ein Gesetz hat einen höheren Stellenwert als ein Urteil eines vermutlich Amtsrichters.
    Folglich ist das alles sehr fragwürdig...

    Gruß
    Sebastian

  6. #6
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    Zitat Zitat von DaRake
    Hallo,

    Naja, ist halt in diesem Punkt die Frage, ob ein Richter der Feuerwehr als Institution die Nutzung von Wegerechten absprechen kann, immerhin ist die Erlaubnis dieser Nutzung in einer Verordnung mit Gesetzescharakter niedergeschrieben. Und ein Gesetz hat einen höheren Stellenwert als ein Urteil eines vermutlich Amtsrichters.
    Folglich ist das alles sehr fragwürdig...

    Gruß
    Sebastian
    Okay, stimmt. Aber es wurde ja nur das SoSi auf dem Hof untersagt, sobald das Fahrzeug auf der Strasse ist, kann die Tröte ja eingeschaltet werden ;-) Formulierungslücken ausnutzen, ist hier wohl das Stichwort.



    In diesem Sinne.... ©

  7. #7
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    Hallo!

    Ja, die Formulierung rechtswiedrig war so etwas flapsig verwendet, habe mich damit natürlich auf die Baugenehmigung bezogen.

    Das Gesetz dazu wird wahrscheinlich irgendwas mitm Flächennutzungsplan der Gemeinde zu tun haaben, der sicherlich nicht den Bau von Feuerwehrhäusern im Wohngebiet vorsieht.


    Was sollen denn solche Aussagen wie "würde ich die Zahl der Praktischen Übungen auf dem Hof vll. stark herauf setzen" oder "sobald das Fahrzeug auf der Strasse ist, kann die Tröte ja eingeschaltet werden"???

    Fakt ist, die Anwohner waren zuerst da, und haben nach wie vor das Recht weiterhin in Ruhe Leben zu können, und da kann es mal ganz schnell gehen, dass das nächste Urteil in Haus rasselt, dass für Übungen immer ins Gewerbegebiet gefahren werden muss, wenn man meint man müsse sich da aufführen und das Feuerwehrfest kann man dann sicherlich gleich an der Stelle ganz vergessen.


    Zum Thema Signal: Ich kenn die Situation vor Ort nicht, aber ich denke das eine Straße in einem Wohngebiet meist gut einsichtig ist, d.h. man kann auch mal einfach nach rechts und links schauen und kucken ob was kommt und erst wenns wirklich notwendig ist (Verkehr sieht mich offensichtlich nicht!) Signal einschalten, denn i.d.R. wird man ja vom seitlichen Verkehr eh eher gesehen als gehört, da das Horn ja in Fahrtrichtung abstrahlt.


    Also, denkt bitte mal an die Anwohner, es is nämlich immer ein Geben und Nehmen in einer Gemeinde!


    Grüße

    loxi

  8. #8
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    Hallo loxi,

    Zitat Zitat von loxi
    Zum Thema Signal: Ich kenn die Situation vor Ort nicht, aber ich denke das eine Straße in einem Wohngebiet meist gut einsichtig ist, d.h. man kann auch mal einfach nach rechts und links schauen und kucken ob was kommt und erst wenns wirklich notwendig ist (Verkehr sieht mich offensichtlich nicht!) Signal einschalten, denn i.d.R. wird man ja vom seitlichen Verkehr eh eher gesehen als gehört, da das Horn ja in Fahrtrichtung abstrahlt.
    du scheinst kein Sonder- und Wegerechtsfahrer zu sein, oder? Die Sache ist klar, ohne Horn keine Wegerechte, dass hat mit rechts und links gucken nix zu tun. Meinst du, dass die Anwohner das Horn weniger stört, wenn es tatsächlich notwendig ist???

    Und ganz ehrlich, für solche Anwohner habe ich überhaupt kein Verständnis...

    Gruß
    Sebastian

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