LOL!Zitat von DaRake
Ich wußte ich kriege wenigstens einen damit!
Äh, ja, im Volksmund bezeichnet man das als Wegerecht. Rein juristisch ist das aber kein Recht, was jemandem verliehen wird, sondern eine Anordnung und Pflicht an "die übrigen" Da ist schon ein Unterschied zu sehen. Insbesondere dann, wenn es darum geht, dass ein Einsatzfahrzeugführer auf die schräge Idee kommt, sein nicht vorhandenes Recht anderen Verkehrsteilnehmern gegeüber durchzusetzen, wenn die der Anordnung nach 38(1) Satz 2 nicht nachkommen wollen oder können.
Have a nice day.
:-)