Die Frage ist, was du unter Unterlagen verstehst.
Für den Betrieb von Flüssiggasanlagen sind die Forderungen der BetrSichV, der TRG 280, der TRF 2012 und anderer Vorgaben zu berücksichtigen.
Und wir haben die Forderungen der BGV/GUV-V D34, speziell § 14:Genauso sehen das die Hersteller der Geräte, die deshalb entsprechende Hinweise in ihre Bedienungsanleitungen aufgenommen haben, hier zwei Beispiele häufig eingesetzter Geräte:§ 14. Lüftungseinrichtungen/Abgasleitungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen … nur in Räumen aufgestellt werden, die so be- und entlüftet sind, … dass in der Raumluft … kein gesundheitsgefährliches Abgas/Luft-Gemisch und kein Sauerstoffmangel auftreten können.Auszug Anleitung Remko PGM:
Die Geräte dürfen nur in gut belüfteten Räumen betrieben werden. Der ständige Aufenthalt von Personen im Aufstellungsraum ist nicht gestattet. Entsprechende Verbotsschilder sind an den Eingängen anzubringen!Änliche Aussagen finden sich auch bei allen anderen Herstellern.Auszug Anleitung Kroll P30:
Die WLE, auf die sich diese Anleitung bezieht, dürfen nur draußen oder in Räumen aufgestellt werden, die durchgehend belüftet werden. ... Es dürfen 100 W/m³ im Verhältnis zu den leeren Cubicmetern nicht überschritten werden, der Raum darf jedoch nicht kleiner sein als 100 m³.
Bei einem Luftdurchsatz von rund 800m³/h (30kW-Gerät) habe ich in der ausgeblasenen Warmluft eine CO2-Konzentration von rund 8%Vol.
Qualitative Messungen haben ergeben, das in mit diesen Geräten beheizten Zelten, auch wenn diese an beiden Seiten offen sind, innerhalb von Minuten die CO2-Konzentration den zulässigen AGW von 9100 mg/m³ überschreitet.
Lesetipp: ASI 8.04 "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben" -> klick
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Auch wenn das ein bisschen OT ist: Dann nützt es also auch nichts, wenn ich die Gasgebläseheizung außerhalb des Zeltes aufstelle und die warme Luft über einen Schlauch nach innen leite? Bei den MANV-Containern B.W. sind z. B. solche Heizungen vorgesehen.
Die Dieselheizungen haben das Problem nicht?
Eschon
Es gibt auch Dieselheizungen mit diesem Problem, alle so genannten Direkt-Heizgeräte, also auch z.B. Infrarot-Heizgeräte (Öl / Gas).
Du bist nur dann "sicher" vor Abgasen, wenn die Geräte eine getrennte Abgasführung haben, erkennbar am Abgasanschluss.
Auf AB-MANV sind teils Kombigeräte (Gas / Elektro) verlastet. Beim Elektrobetrieb hast du kein Problem, aber leider nicht die oft benötigte höhere Heizleistung.
Ich kann nur empfehlen, sofern beim Betrieb der Geräte Beeinträchtigungen entstehen (Kopfschmerzen, Übelkeit, etc), dies zu dokumentieren und ggf. die zuständige Unfallkasse um Hilfe zu bitten.
Beste Grüße, Udo
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Sapere aude! (Horaz)
... was man entweder (durch den Hersteller) über den Einbau eines zusätzlichen Schalters erledigen kann oder durch einen zusätzlichen kleinen Radiallüfter.
Was bei den ganzen Geräten aus meiner Sicht fehlt, sind geeignete Verteilungen.
Bei den (neuen) GW-San-Bund sollen Sonderanfertigungen der Luftschläuche mit zusätzlichen seitlichen Öffnungen drauf sein - mal schauen.
Beste Grüße, Udo
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