Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Jetzt wirds aber lächerlich. Aus der UVV einen monatlichen Pflichtest für ein SEA herauszuinterpretieren. Frage, was für eine Gefährdung für den "Arbeitnehmer" (Feuerwehrmann) tritt wohl auf, wenn das SEA nicht anspringt? Anders sieht es aus mit den BGV A3 Prüfungen.
Das hat nichts mit "lächerlich" oder interpretieren zu tun, sondern mit Verantwortung für die eigenen Leute und diejenigen, deren Gesundheit und u.U. Leben von unserer Tätigkeit und der Zuverlässigkeit unserer Technik abhängt.
Fakt ist, das die Verantwortlichen (der Unternehmer) eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Standes der Technik und der Unfallverhütung zu erstellen haben.
Dabei sind ebenfalls Gefährdungen zu berücksichtigen, die bei der Tätigkeit für Dritte entstehen können.

Du kannst natürlich einen turnusmäßigen Testlauf unterlassen - kommt es aber durch Unterlassungen oder Missachtung von Herstellervorgaben beim Einsatz durch ein nicht oder fehlerhaft funktionierendes Gerät zu einem Personenschaden ... liegt der Nachweis der Sorgfaltspflicht bei den Verantwortlichen. Gelingt das nicht .... € bis 5 Jahre ...

Aber das ist nicht mein Problem. :)