Eben, da geht es um die Sicherheit der Arbeitsmittel und den Arbeitnehmerschutz, sprich: von dem Stromerzeuger sollen keine Gefährdungen ausgehen und ein damit verbundener Instandhaltungs- oder Reparaturbedarf soll ggf. erkannt werden.

Wenn es um die reine Funktionssicherheit des Gerätes geht, greift diese Rechtsgrundlage doch gar nicht. Bei Sicherheitsstromversorgungen von Gebäuden könnte man ggf. etwas über die jeweilige Prüfverordnung für Sonderbauten herleiten, da bin ich aber nicht so im Thema. Ansonsten braucht man doch nicht für alles, was organisatorisch Sinn macht, eine explizite Rechtsgrundlage. Dass man regelmäßig tanken muss steht so vmtl. auch nirgendwo.