Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
Das hat nichts mit "lächerlich" oder interpretieren zu tun, sondern mit Verantwortung für die eigenen Leute und diejenigen, deren Gesundheit und u.U. Leben von unserer Tätigkeit und der Zuverlässigkeit unserer Technik abhängt.
Mir kommen gleich die Tränen. Ich bin ja auch FASi bzw. Sicherheitsingenieur, aber hier wird es langsam lächerlich.

Fakt ist, das die Verantwortlichen (der Unternehmer) eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Standes der Technik und der Unfallverhütung zu erstellen haben.
Dabei sind ebenfalls Gefährdungen zu berücksichtigen, die bei der Tätigkeit für Dritte entstehen können.
Hää?
ArbSchG: "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln ..."
GUV-V A1: "Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten
mit ihrer Arbeit verbundenen
Gefährdungen ... ermitteln ..."

Stromerzeuger spring nicht an - keine Tätigkeit, keine Gefährdung.

Du kannst natürlich einen turnusmäßigen Testlauf unterlassen - kommt es aber durch Unterlassungen oder Missachtung von Herstellervorgaben beim Einsatz durch ein nicht oder fehlerhaft funktionierendes Gerät zu einem Personenschaden ... liegt der Nachweis der Sorgfaltspflicht bei den Verantwortlichen. Gelingt das nicht .... € bis 5 Jahre ...
Keine Frage, dass funktionierende Geräte Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Feuerwehr sind, ggf. kommt auch ein Organisationsverschulden in Betracht. Die Argumentation über die Gefährdungsbeurteilung ist doch aber eher abstrus und äußerst angreifbar.