Mir kommen gleich die Tränen. Ich bin ja auch FASi bzw. Sicherheitsingenieur, aber hier wird es langsam lächerlich.
Hää?Fakt ist, das die Verantwortlichen (der Unternehmer) eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Standes der Technik und der Unfallverhütung zu erstellen haben.
Dabei sind ebenfalls Gefährdungen zu berücksichtigen, die bei der Tätigkeit für Dritte entstehen können.
ArbSchG: "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln ..."
GUV-V A1: "Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten
mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ... ermitteln ..."
Stromerzeuger spring nicht an - keine Tätigkeit, keine Gefährdung.
Keine Frage, dass funktionierende Geräte Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Feuerwehr sind, ggf. kommt auch ein Organisationsverschulden in Betracht. Die Argumentation über die Gefährdungsbeurteilung ist doch aber eher abstrus und äußerst angreifbar.Du kannst natürlich einen turnusmäßigen Testlauf unterlassen - kommt es aber durch Unterlassungen oder Missachtung von Herstellervorgaben beim Einsatz durch ein nicht oder fehlerhaft funktionierendes Gerät zu einem Personenschaden ... liegt der Nachweis der Sorgfaltspflicht bei den Verantwortlichen. Gelingt das nicht .... € bis 5 Jahre ...