Sorry,
den "Pflichttest" findest du, wie bereits gesagt, in der gültigen Gefährdungsbeurteilung für das Aggregat. Rechtsgrundlage: §§2 ff GUV-V A1.
Es gibt nicht mehr für alles eine eindeutige "Vorschrift" - und das ist auch gut so.
Eure Verantwortlichen müssen entscheiden, ob und wie sie die Einsatzbereitschaft des Materials gewährleisten wollen.
Die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers sind keine Empfehlung, sondern Stand der Technik und Unfallverhütung und somit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einer der anzuwendenden Maßstäbe. Du darfst diese Anforderungen jederzeit übererfüllen, aber niemals schlechter sein.
Ebenfalls sind die zwingend notwendigen regelmäßigen praktischen Unterweisungen der Mitarbeiter zu berücksichtigen - und das lässt sich "sicher" nur bei laufendem Aggregat bewerkstelligen.
Geändert von Tus-bw (11.12.2012 um 11:54 Uhr)
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)