Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
ist es irgendwo vorgeschrieben das ich einem Notstromaggregat einem Regelmäßigen Testlauf unterziehen muß? Wenn ja, in welchen abständen und für wie lange denn?
Diese Angaben findest du in der für euch gültigen Gefährdungsbeurteilung, in der unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben und anderer Vorgaben (z.B. VDS, VDE, BetrSichV, u.a.) Art, Umfang und Zeitraum der durchzuführenden Prüfungen - dazu gehört auch ein Testlauf - schriftlich und nachvollziehbar niedergelegt sind.

Guck nicht so, das ist so!

Im Ernst:
Einfach in mal in die zum Aggregat gehörenden Unterlagen des Motorenherstellers reinschauen. In den meisten Fällen steht dort, das Motoren, die länger als 30 Tage nicht betrieben werden, nach dem Ablassen des Sprits mit vom Hersteller vorgebenen Mitteln konserviert werden müssen. Auch untersagen die meisten Motorenhersteller den Betrieb der Motoren mit (Otto-)Kraftstoff, der älter als 30 Tage ist.

Aufgrund dieser Tatsachen ist ein monatlicher Testlauf faktisch verbindlich - es sei denn, du lagerst das Gerät entsprechend den Herstellervorgaben nach jeder Benutzung ein.

Noch ein Tipp:
Voraussichtlich Mitte 2013 wird die aktuelle BGV/GUV-V A1 durch die DGUV-Vorschrift 1 abgelöst. Damit wird auch in Hilfsorganisationen die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG verbindlich(!) vorgeschrieben. Verstöße können unter Umständen sogar mit Bußgeld belegt werden.
Wer also bis dato noch nichts gemacht hat, sollte langsam in die Gänge kommen ... Übergangsfristen gibt es nicht.