
Zitat von
Alex22
Bei Eisemann steht nur in der Wartungsanweisung, um Ablagerungen zu vermeiden bei längern Betriebspausen (ab 30 Tage) Sprit rauslassen.
Daraus lese ich nicht, daß es vorgeschrieben ist, das Aggregat regelmäßig laufen zu lassen.
Anders siehts mit den BGV Prüfungen aus, diese sind in der Tat vorgeschrieben.
Für Privatleute mag das ja möglich sein den Gebrauch zu planen. Wie mache ich dass denn bei der Feuerwehr oder HiOrg? Woher bekomme ich die Liste, wann der nächste Einsatz ist?
Es gibt m.W. überall Dienstanweisungen, dass Notstomaggregate 24/365 so zu lagern sind, dass sie betriebsbereit sind und ohne vorheriges Tanken mindestens 2 Stunden unter Vollast laufen können müssen. Daraus ergibt sich zwingend dass die Aggregate mindestens 1x pro Monat laufen müssen (oder ich muss halt alle 30 Tage den Sprit ablassen, eine Revision beim Hersteller machen lassen und neuen Sprit auffüllen. In dieser Zeit muss selbstverständlich ein Ersatzaggregat für einen eventuellen Einsatz bereit stehen...)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator