Dann sind wir uns ja einig. :)

Der Vorteil ist, wenn ich diese eigentlich selbstverständlichen Handlungsweisen (oder auch z.B. die Forderungen zur Verkehrsicherungspflicht) in die GBU mit reinpacke - was auch kein Hexenwerk ist, ich muss mich ja eh mit der Thematik auseinandersetzen -, das ich das Ganze sauber definiert und dokumentiert habe.

Ich muss nur zusätzlich die Frage stellen, ob und welche Gefährdungen für Dritte bestehen und entsprechende Maßnahmen festlegen. Und das sollte nun wirklich kein Problem sein.
In ganz wenigen Teilbereichen wird dies doch eh schon gemacht, so what?

Ja ich weiss ...
'ne GBU bei Feuerwehren und HiOrgs ist oft genug ein Wunschtraum und eine GBU, die das gesamte System erfasst und bewertet eine Utopie ...