Zitat Zitat von Kotzekocher Beitrag anzeigen
.......Keine Ahnung wie das mit den Hilfsfristen in Thüringen ist aber in anderen Bundesländern soll innerhalb von 9 Minuten eine Löschgruppe vor Ort sein.
1min Disposition + 4min Ausrücken + 4 min Fahrzeit...
Hilfsfrist ist in TH 10 min....allerdings heißt es hier nur das die feuerwehr 10 min nach der alarmierung wirksame hilfe leisten muss....was jetzt allerding wirksam ist un wie viel personen wirksam sind wird nicht beschrieben

genau so wenig wie halt festgelegt ist welche mindeststärke eine feuerwehr haben muss

Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Das Beispiel zeigt mal wieder deutlich, dass Kommunen unterhalb einer bestimmten Mindestgröße (die ich aus eigener Erfahrung mal bei ca. +/- 10.000 Einwohnern und entsprechendem Gewerbe ansetzen würde) kaum sinnvoll eine eigenständige Feuerwehr unterhalten können. Wenn es wirklich Gebäude mit fünf Vollgeschossen gibt, müsste eigentlich (nach der Verordnung in jedem Fall, nach Baurecht unter Umständen) sogar ein DLK vorgehalten werden.
da gebe ich dir vollkommen recht....deswegen finde ich ist in TH eine Gebietsreform dringend notwendig, nicht nur auf Kreis sonder auch auf Gemeindeebene....man muss dann zwar eventuell bei Landgemeinden wegen den Hilffristen gucken, allerdings kann man so eine Wehr viel besser aufstellen und organisieren

....aber bis das kommt wird man ja noch träumen dürfen ^^