Hilfsfrist ist in TH 10 min....allerdings heißt es hier nur das die feuerwehr 10 min nach der alarmierung wirksame hilfe leisten muss....was jetzt allerding wirksam ist un wie viel personen wirksam sind wird nicht beschrieben
genau so wenig wie halt festgelegt ist welche mindeststärke eine feuerwehr haben muss
da gebe ich dir vollkommen recht....deswegen finde ich ist in TH eine Gebietsreform dringend notwendig, nicht nur auf Kreis sonder auch auf Gemeindeebene....man muss dann zwar eventuell bei Landgemeinden wegen den Hilffristen gucken, allerdings kann man so eine Wehr viel besser aufstellen und organisieren
....aber bis das kommt wird man ja noch träumen dürfen ^^





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