Hallo!

Eine rechtliche Grundlage oder dergleichen kann ich leider nciht beisteuern.
Aber ich kenne einen Fall, wo die Gemeinde ebenfalls das KatS-Fzg dem Bedarfsplan angerechnet hat. Letztes Jahr (oder vorletztes, ist ja auch egal) wurde das Fzg aber plötzlich vom Land umstationiert, sodass die Wehr efffektiv nur noch mit einem MTW samt Händer da stand... Auf Grund dessen musste zwangsläufig "Hals über Kopf" ein neues Fzg beschafft werden. Sehr zum Ärgernis der Kameraden, die jetzt "nur" noch noch mit einem TSF-W ausrücken.
Die Gemeinde stand nun vor dem Problem Geld investieren zu müssen, dass weder eingeplant, noch verfügbar war... Feuerwehrs ist halt nicht billig...

Bei Sonderfahrzeugen wie einem SW oder GW-G oder dergleichen ist die Gefahr wohl eher gering, dass die Wehr nicht mehr einsatzbereit ist, wenn dieses Fzg wegfällt. Wenn man aber nur dieses eine (zB LF16-TS) besitzt (mal abgesehen von nem MTW zb), dann kann es schnell mal durch ne Umstrukturierung passieren, dass eben jenes FZG plötzlich verschwindet.

Wie gesagt, ein aktueller Fall...