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Thema: Kats-Autos im Bedarfsplan?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Kats-Autos im Bedarfsplan?

    Hey @ all

    ich bin noch nicht ganz fündig geworden, deswegen will ich mal hier um eure Hilfe bitten.

    Bin Mitglied einer Feuerwehr in einem 3000 Einwohner Dorf. Wir haben 2 Autos: ein LF 16-TS und ein KLF-Thüringen (ähnl. einem TSF).

    Problem: das LF 16-TS gehört nicht der Gemeinde, es wird vom Landkreis bei uns untergestellt und dient dem KATS, als gegenleistungen können wir dieses Fahrzeug auch zu "Nicht-KATS-Einsätzen" benutzen.

    Darauf ruht sich auch entsprechend die Gemeinde aus und sagt: ihr zwei autos, beide entsprechen den mindestbedarfsplan.

    nun hab ich gehört das KATS-Autos nicht in den örtlichen Bedarfsplan zu vorhaltung eingerechnet werden dürfen. Kann mir wer von euch helfen un sagen wo des genau stehen soll? bzw stimmt es überhaupt?

    Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden."

    heißt für mich: Stufe 1 Fahrzeuge müssen der Gemeinde gehören und nicht dem Landkreis, KATS-Autos darf man erst ab Stufe 2, nicht in Stufe 1 anrechnen.

    Was sagt ihr dazu?

    Mfg
    Daniel Kunze

  2. #2
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden."

    heißt für mich: Stufe 1 Fahrzeuge müssen der Gemeinde gehören und nicht dem Landkreis, KATS-Autos darf man erst ab Stufe 2, nicht in Stufe 1 anrechnen.

    Was sagt ihr dazu?
    Das sehe ich auf die Schnelle auch so.

    Es macht ja auch Sinn, Synergieeffekte zu nutzen. Wenn ich einen SW brauche und das Glück habe, dass einer vom Bund über das Land bei mir stationiert wird, wäre es ja hirnrissig, diesen als nicht existent anzunehmen und einen zweiten zu kaufen, der sich dann auch die Räder eckig steht. Das gleiche gilt für das x-te LF.

    Bei 3000 Einwohnern und nach dem, was Google so hergibt, würdet ihr ja vmtl. in die Risikoklasse 2 fallen, somit wäre das KLF-Th alleine nicht ausreichend, weil ein (!) (H)LF 10/6 gefordert ist. Das LF 16-TS ist allerdings auch nur bedingt geeignet, die Lücke auszugleichen. Solche Wenn-Dann-Tabellen sind halt nicht immer ganz einfach anzuwenden bzw. decken nicht alle Einzelfälle sinnvoll.

    Wenn man dann natürlich noch hingeht und das KLF zum Hilfsrüstwagen umbaut, wird es spannend um das einzig verbliebene ächte LF (16-TS) ... Wenn ich richtig verstehe, wollt ihr über die Nicht-Anrechnung des LF 16-TS für ein weiteres LF argumentieren?

  3. #3
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    Ganz genau darauf zielen wir ab, das für die 3000 Einwohner nur ein kleines KLF nicht genug ist und das LF in diesem Bezug nicht existend (andere Feuerwehren im Kreis bei denen ein KATS-LF steht benutzen dies nur selten, da sie auch noch ein eigenes LF haben, nur bei uns ist dies eben nicht der Fall)

    In ca. 2 Jahren soll unser LF vielleicht zum Feuerwehrzentrum und dort als Ausbildungfahrzeug dienen, und die Gemeinde spekuliert darauf das wir vl danach ein LF-KATS bekommen und somit wieder fein raus sind.

    Dies wollen wir aber nicht, bzw nicht ohne eine eigenes ausreichendes LF. Sollte das LF 16 sogar weg gehen und wir kein neues KATS-Auto bekommen bin ich mal gespannt wie die Gemeinde reagieren würde.

    Da diesen Monat noch einen gemeinsame Versammlung des Gemeinderates und der Wehrleitung ist, suche ich noch einige Gesetzte die das Argument untermauern, dass das LF nicht eingerechnet werden kann.

  4. #4
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    Hallo!

    Eine rechtliche Grundlage oder dergleichen kann ich leider nciht beisteuern.
    Aber ich kenne einen Fall, wo die Gemeinde ebenfalls das KatS-Fzg dem Bedarfsplan angerechnet hat. Letztes Jahr (oder vorletztes, ist ja auch egal) wurde das Fzg aber plötzlich vom Land umstationiert, sodass die Wehr efffektiv nur noch mit einem MTW samt Händer da stand... Auf Grund dessen musste zwangsläufig "Hals über Kopf" ein neues Fzg beschafft werden. Sehr zum Ärgernis der Kameraden, die jetzt "nur" noch noch mit einem TSF-W ausrücken.
    Die Gemeinde stand nun vor dem Problem Geld investieren zu müssen, dass weder eingeplant, noch verfügbar war... Feuerwehrs ist halt nicht billig...

    Bei Sonderfahrzeugen wie einem SW oder GW-G oder dergleichen ist die Gefahr wohl eher gering, dass die Wehr nicht mehr einsatzbereit ist, wenn dieses Fzg wegfällt. Wenn man aber nur dieses eine (zB LF16-TS) besitzt (mal abgesehen von nem MTW zb), dann kann es schnell mal durch ne Umstrukturierung passieren, dass eben jenes FZG plötzlich verschwindet.

    Wie gesagt, ein aktueller Fall...

  5. #5
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    andere Feuerwehren im Kreis bei denen ein KATS-LF steht benutzen dies nur selten, da sie auch noch ein eigenes LF haben
    Wird bei uns auf Stadtebene auch so gemacht. Das letzte LF16-TS, was hier so rumgurkt, wird auch nur als Nachrückfahrzeug genutzt. Die Kameraden, bei denen das LF stationiert ist, rücken als erstes mit ihrem LF16/12 aus. Das LF16-TS ist jedoch voll im Bedarfsplan berücksichtigt.

  6. #6
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    meinst du Bedarfsplan oder ausrückeordnung?

    in der ausrückeordnung berücksichtigen is Ja auch richtig, weil es ist Ja da, im Bedarfsplan allerdings einbinden Und dafür ein Fahrzeug was man selber vorhalten müsste nicht beschaffen ist falsch....So scheint es Ja aber bei euch nicht zu sein, habt Ja ein noch anderes LF

  7. #7
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    Hallo,

    das Argument "Geld" würde ich ebenfalls ins Felde führen.

    D.h. besser in bälde ein Fahrzeug Planen/Beschaffen was sowohl euren Wünschen als auch den der Gemeinde entgegenkommt (finanzieller Natur).
    Nicht wie schon beschrieben "Hals über Kopf" irgendeine Karre, welche u.U. genausoteuer wäre, aber nicht das bietet was gebraucht wird.

    Was wäre denn wenn das LF von heut auf morgen IRREPARABEL kaputtginge?

    Paul

  8. #8
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    Zitat Zitat von kunzebunze112 Beitrag anzeigen
    meinst du Bedarfsplan oder ausrückeordnung?

    in der ausrückeordnung berücksichtigen is Ja auch richtig, weil es ist Ja da, im Bedarfsplan allerdings einbinden Und dafür ein Fahrzeug was man selber vorhalten müsste nicht beschaffen ist falsch....So scheint es Ja aber bei euch nicht zu sein, habt Ja ein noch anderes LF
    Ich meine Bedarfsplan. Wir hatten vor drei Jahren den Fall, dass im Kernstadtlöschzug plötzlich zwei KatS-Fahrzeuge ausfielen. Ein RW 1 und ein LF16-TS. Plötzlich fehlten zwei wichtige Fahrzeuge. Zu dem Zeitpunkt standen nur noch ein LF16/12, DLK23/12 und ein GTLF zur Verfügung. Der RW war das zweite Fahrzeuge mit Rüstsatz, das LF16-TS Nachrückfahrzeug. Beide Fahrzeuge wurden vom Bund nicht ersetzt. Seit 2011 steht nun ein HLF20/16 als Ersatz zur Verfügung.

  9. #9
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    Umstrukturiert, nicht aufgelöst :-)

    Es gibt nach wie vor sog. Bundeskomponenten, die (über das Land) vom Bund beschafft, ergänzt, unterhalten, bezahlt werden.


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