1. wir wollen keine 2 LF
2. ich sag ja auch garnet das ein LF vom KATS gut bei uns aufgehoben ist
Wir hätten gern nur ein LF was den Mindestanforderungen in unserem Ort gerechtfertig wird und welches auch uns gehört, bzw der gemeinde
1. wir wollen keine 2 LF
2. ich sag ja auch garnet das ein LF vom KATS gut bei uns aufgehoben ist
Wir hätten gern nur ein LF was den Mindestanforderungen in unserem Ort gerechtfertig wird und welches auch uns gehört, bzw der gemeinde
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Tja das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn nach Bedarf ein LF da stehen mjuss haben se schon recht das die Gemeinde sich mal lieber kümmern soll das falls das LF-TS weg fällt der Fuhrpark wenigstens denn Bedarf deckt.
Wenn nun nicht genug Kameraden da sind um die Fahrzeuge zu besetzen muss da die Gemeinde auch ansetzen notfalls mit Pflichtfeuerwehr.
Was soll man bitte bei anderen Wehren machen die nur 50 Mann haben aber ein großen Aufgabengebiet? 1 LF, 1 TLF 16/25, 1 DLK, 1 RW1, 1 ELW1 1 TSF-TH da müssten 90 Mann in der Feuerwehr sein.
Soll man denne jetzt paar Fahrzeuge weg nehmen weil se die Mindeststärke nicht erfüllen?
Und wer sagt, dass das LF an dem Standort stehen muss?
Solange die Hilfsfrist ("Eintreffen des ersten Fahrzeug", 10 Minuten nach Alarm wirksame Hilfe leisten (§1 ThürFwOrgVO), 20 Minuten bis zum Eintreffen einer Stützpunktfeuerwehr (§5 ThürFwOrgVO)) eingehalten wird, kann die Gemeinde frei entscheiden, wo sie ihre Fahrzeuge und Geräte hinstellt.
Bei dauerhaftem Unterschreiten der Mindeststärke droht ggf. die Schließung des Standortes.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Das Problem an der Geschichte mit Stützpunktfeuerwehren ist nur, dass das schon der größte Standort der Gemeinde ist. Stützpunktfeuerwehren muss es nicht in jeder Gemeinde geben, dennoch "sollen" die Gemeinden die Einheiten der Stufe 1 selbst vorhalten.
Das Beispiel zeigt mal wieder deutlich, dass Kommunen unterhalb einer bestimmten Mindestgröße (die ich aus eigener Erfahrung mal bei ca. +/- 10.000 Einwohnern und entsprechendem Gewerbe ansetzen würde) kaum sinnvoll eine eigenständige Feuerwehr unterhalten können. Wenn es wirklich Gebäude mit fünf Vollgeschossen gibt, müsste eigentlich (nach der Verordnung in jedem Fall, nach Baurecht unter Umständen) sogar ein DLK vorgehalten werden.
Die sollten sich überlegen, was sie davon gleichzeitig in den Einsatz bringen müssen und schauen, ob sie immer genügend Personal haben, um das auch zu können. Bei deinem Beispiel könnte man je nach Stichwort einen klassischen Löschzug oder einen klassischen Hilfeleistungszug bauen, was das TSH-TH (Technische Hilfeleistung oder Thüringen?) dann noch soll, frage ich mich schon. Ansonsten ist es heutzutage unumgänglich, frühzeitig und umfassend in der Nachbarschaft zu alarmieren.
Solange es real sicher funktioniert, halte ich nichts davon, mit irgendwelchen Planungsfaktoren zu jonglieren.
Grundsätzlich ist der Ansatz, frühzeitig auf die Gemeinde einzuwirken und im Fall der Fälle nicht nur mit dem KLF da zu stehen, in diesem Fall nicht verkehrt. Ein MLF oder ein (kleines) HLF 10 wären da meiner Meinung nach schon angemessen. Die Frage ist nur, was man mit dem KLF (Bj. 1999) macht, wenn wirklich ein HLF 10 angeschafft würde.
Geändert von nederrijner (07.09.2012 um 08:34 Uhr)
TSF-TH ist ein Sonderfahrzeug TSF mit Hilfeleistungssatz ähnlich einem VRW nur mit bissel Löschtechnik. Sehr gut wenn mal die leute mit LKWschein nicht die schnellsten sind oder es länger dauert bis sich 9 Mann gefunden haben da kann man schon mal zum VKU ausrücken.
Besonders gut macht es sich auf der Autobahn, da hat es bissel Vorteile gegenüber den großen Karren.
Keine Ahnung wie das mit den Hilfsfristen in Thüringen ist aber in anderen Bundesländern soll innerhalb von 9 Minuten eine Löschgruppe vor Ort sein.
1min Disposition + 4min Ausrücken + 4 min Fahrzeit
Glaube auch kaum das ein Standort mit 19 aktiven geschlossen wird.
Eigentlich geht es ja im dem Thema drum das die Gemeinde im Brandschutzbedarfsplan das LF-TS mit aufgenommen hat, also gehe ich davon aus das ein LF vorhanden sein muss.
Diesen scheiß mit den Fahrzeugen in den Bedarfsplan aufnehmen machen aber sehr viele Gemeinden, kann man nur hoffen das nicht das Auto mal weg ist und dann stehen die Wehren ohne ausreichend Mittel da.
Bei meinem Beispiel die Wehr hat die Beladung der Fahrzeuge schon sehr gut nach Stichworten etc sortiert das se schlagkräftig ausrücken können.
Die DLK ist z.b. ein Multistar
Und jetzt hast dich im endeffekt selbst disqualifiziert mit deiner Unwissenheit.
Ich geb dir mal ein Tipp, vergleiche mal die Forderungen für Feuerwehraufstellflächen mit den technischen Daten deines Multistars.
Dann wirst du feststellen das ein Multistar NIEMALS eine Drehleiter ersetzen kann.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hilfsfrist ist in TH 10 min....allerdings heißt es hier nur das die feuerwehr 10 min nach der alarmierung wirksame hilfe leisten muss....was jetzt allerding wirksam ist un wie viel personen wirksam sind wird nicht beschrieben
genau so wenig wie halt festgelegt ist welche mindeststärke eine feuerwehr haben muss
da gebe ich dir vollkommen recht....deswegen finde ich ist in TH eine Gebietsreform dringend notwendig, nicht nur auf Kreis sonder auch auf Gemeindeebene....man muss dann zwar eventuell bei Landgemeinden wegen den Hilffristen gucken, allerdings kann man so eine Wehr viel besser aufstellen und organisieren
....aber bis das kommt wird man ja noch träumen dürfen ^^
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