
Zitat von
Kotzekocher
...
Wenn nach Bedarf ein LF da stehen mjuss ...
Und wer sagt, dass das LF an dem Standort stehen muss?
Solange die Hilfsfrist ("Eintreffen des ersten Fahrzeug", 10 Minuten nach Alarm wirksame Hilfe leisten (§1 ThürFwOrgVO), 20 Minuten bis zum Eintreffen einer Stützpunktfeuerwehr (§5 ThürFwOrgVO)) eingehalten wird, kann die Gemeinde frei entscheiden, wo sie ihre Fahrzeuge und Geräte hinstellt.
Bei dauerhaftem Unterschreiten der Mindeststärke droht ggf. die Schließung des Standortes.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator