Nö, hat er nicht (gleich aus diversen Gründen).
Das kommt halt dabei heraus, wenn man meint, Bedarfsplanung in ein paar Risikoklassen, Stufen und Tabellen packen zu können. Das kann man aber m.E. den einzelnen Feuerwehren nicht vorwerfen. Wenn ich mir diese Tabelle anschaue, führt "geringer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene" eben zu Risikoklasse BT2. Der Ort hat einen Bahnhof an einer Hauptbahn, insofern ist das m. E. durchaus schlüssig.
Ob es eine Bahnlinie jetzt erforderlich macht, anstatt eines TSF ein (H)LF 10/6 vorzuhalten, muss man die Ersteller dieser Verordnung fragen.
Das stimmt allerdings auch, es ist immer von "die Gemeinde" die Rede. Wenn das notwendige LF eben aus dem wenige Kilometer entfernten Nachbarort kommt, dürfte das KLF auch ausreichen. Wenn man die Möglichkeit zur organisationsinternen Umstrukturierung (Umsetzung von Fahrzeugen) hat, spricht m.E. auch nichts dagegen, eines der neuen LF KatS als einziges Fahrzeug in einem Ort zu stationieren, ein LF 16-TS ist dafür nur bedingt geeignet. Wenn das abgezogen bzw. überörtlich im Einsatz ist, stellt man halt ein LF eines anderen Standortes dort unter.(...) die Gemeinde, diese darf auch sehrwohl die Fahrzeuge mehrere ihrer Ortschaften zusammenziehen, es muß nicht jede Ortschaft für sich ein Dachstuhlbrand ausbekommen.
Und wenn ich dann in einem anderen Forum lese, dass die betroffene Feuerwehr 19 Mann stark ist, wovon beim Einsatz vielleicht 10 kommen, frage ich mich schon, ob man mit dem Fahrzeugbestand nicht doch auskommen sollte. Laut Webseite der Feuerwehr ist man ja auch dazu übergegangen, das KLF zum Hilfsrüstwagen umzubauen. Bedarf für zwei LF sollte es somit nicht geben.
Die Argumentation, das LF 16-TS wäre als KatS-Fahrzeug "nicht existent", geht meiner Meinung nach ins Leere. Trotzdem macht es natürlich langfristig Sinn, sich zu überlegen, wie man die Feuerwehr beim Ausfall des Fahrzeuges aufstellt. Ein (!) vernünftiges HLF 10 ist sicher mehr wert als zwei Krücken HRW und LF 16-TS.