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Thema: Kats-Autos im Bedarfsplan?

Baum-Darstellung

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  1. #20
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Und wer sagt, dass das LF an dem Standort stehen muss?
    Solange die Hilfsfrist ("Eintreffen des ersten Fahrzeug", 10 Minuten nach Alarm wirksame Hilfe leisten (§1 ThürFwOrgVO), 20 Minuten bis zum Eintreffen einer Stützpunktfeuerwehr (§5 ThürFwOrgVO)) eingehalten wird, kann die Gemeinde frei entscheiden, wo sie ihre Fahrzeuge und Geräte hinstellt.
    Bei dauerhaftem Unterschreiten der Mindeststärke droht ggf. die Schließung des Standortes.
    Das Problem an der Geschichte mit Stützpunktfeuerwehren ist nur, dass das schon der größte Standort der Gemeinde ist. Stützpunktfeuerwehren muss es nicht in jeder Gemeinde geben, dennoch "sollen" die Gemeinden die Einheiten der Stufe 1 selbst vorhalten.

    Das Beispiel zeigt mal wieder deutlich, dass Kommunen unterhalb einer bestimmten Mindestgröße (die ich aus eigener Erfahrung mal bei ca. +/- 10.000 Einwohnern und entsprechendem Gewerbe ansetzen würde) kaum sinnvoll eine eigenständige Feuerwehr unterhalten können. Wenn es wirklich Gebäude mit fünf Vollgeschossen gibt, müsste eigentlich (nach der Verordnung in jedem Fall, nach Baurecht unter Umständen) sogar ein DLK vorgehalten werden.

    Zitat Zitat von Kotzekocher Beitrag anzeigen
    Was soll man bitte bei anderen Wehren machen die nur 50 Mann haben aber ein großen Aufgabengebiet? 1 LF, 1 TLF 16/25, 1 DLK, 1 RW1, 1 ELW1 1 TSF-TH da müssten 90 Mann in der Feuerwehr sein.
    Soll man denne jetzt paar Fahrzeuge weg nehmen weil se die Mindeststärke nicht erfüllen?
    Die sollten sich überlegen, was sie davon gleichzeitig in den Einsatz bringen müssen und schauen, ob sie immer genügend Personal haben, um das auch zu können. Bei deinem Beispiel könnte man je nach Stichwort einen klassischen Löschzug oder einen klassischen Hilfeleistungszug bauen, was das TSH-TH (Technische Hilfeleistung oder Thüringen?) dann noch soll, frage ich mich schon. Ansonsten ist es heutzutage unumgänglich, frühzeitig und umfassend in der Nachbarschaft zu alarmieren.
    Solange es real sicher funktioniert, halte ich nichts davon, mit irgendwelchen Planungsfaktoren zu jonglieren.



    Grundsätzlich ist der Ansatz, frühzeitig auf die Gemeinde einzuwirken und im Fall der Fälle nicht nur mit dem KLF da zu stehen, in diesem Fall nicht verkehrt. Ein MLF oder ein (kleines) HLF 10 wären da meiner Meinung nach schon angemessen. Die Frage ist nur, was man mit dem KLF (Bj. 1999) macht, wenn wirklich ein HLF 10 angeschafft würde.
    Geändert von nederrijner (07.09.2012 um 08:34 Uhr)

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