Kaum zu glauben, dass in Deutschland "so schnell" Gesetze geändert werden ;)
Aber OK, 1997 hätte auffallen sollen, danke dir.
Im Endeffekt heißt das jetzt, dass BOS-Kanäle unter Strafandrohung nicht gehört werden dürfen, ja? Unter welcher Vorraussetzung bzw. wann und wieviel? Nur Alarmierung und Durchsage und dann ist die Quetsche wieder zuzumachen .. ?