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Thema: Ist es erlaubt den 4m Funk über Melder zuhören

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Aurora Beitrag anzeigen
    Und wie kann nun ein Unbedarfter, die Grenze zwischen "für die Allgemeinheit bestimmt" und dem Gegenteil ziehen, wenn sein legaler Empfänger beides problemlos wiedergibt?
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auf die Idee, dass der Polizei- oder Feuerwehrfunk, auch wenn unverschlüsselt, möglicherweise nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, könnte jede halbwegs normal denkende Mensch alleine kommen.

    Stellt Euch mal vor S** stellt seine Verschlüsselung ab, und sendet auf den Kanälen x,y,z ab sofort für jeden offen. Und dann kommt eine Kontrolle bei Euch, mit der Feststellung, dass S** diese Kanäle x,y,z zwar frei empfangbar, aber nie für die Öffentlichkeit bestimmt (sondern nur seinen Kundenstamm, mit Abonnement) freigeben hat.
    Jedoch ohne jegliche merkliche Abgrenzung zu den freien Kanälen. S** würde sicherlich mit dieser Rechtsauslegung baden gehen.
    Das heißt, die ganzen Leute, die rückwirkend GEZ-Gebühren zahlen mussten, haben dies freiwillig getan? Die öffentlich-rechtlichen müssten ja verschlüsseln, wenn sie nicht wollen, dass jemand widerrechtlich ihre Sendungen empfängt ... (Um mal bei unpassenden Beispielen zu bleiben.)

    Auch das Kopieren v. DVDs ist nur dann untersagt, wenn die DVD mit einem Kopierschutz versehen ist (kopieren ist nicht gleich verbreiten).
    Stimmt, untersagt ist entweder die Urheberrechtsverletzung oder das Umgehen des Kopierschutzes.

    Nach meiner Ansicht eine überdenkenswerte Auslegung.
    Deine Ansicht halte ich diesbezüglich für ziemlich irrelevant. Die Fakten sehen nun einmal anders aus.

  2. #2
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....
    Dieser Grundsatz betrifft nur die positive Kenntnis über die Existenz der Rechtsnorm, nicht jedoch die Kenntnis über die Begehung der Straftat. Man kann also bestraft werden wenn man nicht weiß dass Diebstahl strafbar ist, nicht jedoch wenn man gar nicht weiß das man gerade einen Diebstahl begeht (z.B. die Entnahme v. Wertgegenständen aus einem Banksafe, der irrtümlich für den Eigenen gehalten wird).

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das heißt, die ganzen Leute, die rückwirkend GEZ-Gebühren zahlen mussten, haben dies freiwillig getan?
    Hier handelt es sich ja um eine völlig andere Rechtsgrundlage. Die Sendungen der ö.R. sind ja für die Allgemeinheit bestimmt, und die Gebührenpflicht alleinig (zumindest bis 2013 noch) durch die Möglichkeit des Empfangs ausgelöst (Also aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, nicht wie hier diskutiert des TKGs)

    Mir ging es primär darum aufzuzeigen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Was beim BOS Funk für den Unberechtigten strafbar ist, wird bei jedem anderen "Anbieter" genau anders herum zum Versäumnis des Netzbetreibers, nicht zur Straftat beim Empfänger.
    Geändert von Aurora (11.10.2011 um 17:46 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Aurora Beitrag anzeigen
    Mir ging es primär darum aufzuzeigen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Was beim BOS Funk für den Unberechtigten strafbar ist, wird bei jedem anderen "Anbieter" genau anders herum zum Versäumnis des Netzbetreibers, nicht zur Straftat beim Empfänger.
    So ist es nunmal.
    Wenn du das ändern willst, schreib eine Petition.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Nicht nötig. Mit der Zeit werden die höheren Gerichte dieser Auslegung folgen. Die niederen Instanzen folgen dem "Schweinehundprinzip"-Google ist Dein Freund- (denn das ist die Erklärung für die widersprüchliche Auslegung), die höheren den althergebrachten Rechtsgrundsätzen wie z.B. der Normenklarheit. Und mir persönlich ist die Verbotsgrundlage egal. Ich interessiere mich nicht für BOS- Funk. Der ist erstens genauso interessant wie der Wetterbericht und zweitens ein Auslaufmodell.

  5. #5
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    gibt es dort nicht so etwas wie ein "GEWONHEITSRECHT"
    ich meine so wie bei Wohnungsmietern, die können ja auch nicht herausgeschmissen werden.
    genauso wenig kann man ja von seiner gewonheit abgebracht werden.

  6. #6
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    Zitat Zitat von ffmk Beitrag anzeigen
    gibt es dort nicht so etwas wie ein "GEWONHEITSRECHT"
    ich meine so wie bei Wohnungsmietern, die können ja auch nicht herausgeschmissen werden.
    genauso wenig kann man ja von seiner gewonheit abgebracht werden.
    *Grööhl...
    ein Massenmörder hat so etwas wie GEWOHNHEITSRECHT, da man ihn ja nicht von seiner Gewohnheit abbringen kann.
    @ffmk,
    weißt du eigentlich was du manchmal hier schreibst ????
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
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    Zitat Zitat von Aurora Beitrag anzeigen
    Ich interessiere mich nicht für BOS- Funk. Der ist ... ein Auslaufmodell.
    Soso, interessant.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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