Zitat Zitat von Aurora Beitrag anzeigen
Und wie kann nun ein Unbedarfter, die Grenze zwischen "für die Allgemeinheit bestimmt" und dem Gegenteil ziehen, wenn sein legaler Empfänger beides problemlos wiedergibt?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auf die Idee, dass der Polizei- oder Feuerwehrfunk, auch wenn unverschlüsselt, möglicherweise nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, könnte jede halbwegs normal denkende Mensch alleine kommen.

Stellt Euch mal vor S** stellt seine Verschlüsselung ab, und sendet auf den Kanälen x,y,z ab sofort für jeden offen. Und dann kommt eine Kontrolle bei Euch, mit der Feststellung, dass S** diese Kanäle x,y,z zwar frei empfangbar, aber nie für die Öffentlichkeit bestimmt (sondern nur seinen Kundenstamm, mit Abonnement) freigeben hat.
Jedoch ohne jegliche merkliche Abgrenzung zu den freien Kanälen. S** würde sicherlich mit dieser Rechtsauslegung baden gehen.
Das heißt, die ganzen Leute, die rückwirkend GEZ-Gebühren zahlen mussten, haben dies freiwillig getan? Die öffentlich-rechtlichen müssten ja verschlüsseln, wenn sie nicht wollen, dass jemand widerrechtlich ihre Sendungen empfängt ... (Um mal bei unpassenden Beispielen zu bleiben.)

Auch das Kopieren v. DVDs ist nur dann untersagt, wenn die DVD mit einem Kopierschutz versehen ist (kopieren ist nicht gleich verbreiten).
Stimmt, untersagt ist entweder die Urheberrechtsverletzung oder das Umgehen des Kopierschutzes.

Nach meiner Ansicht eine überdenkenswerte Auslegung.
Deine Ansicht halte ich diesbezüglich für ziemlich irrelevant. Die Fakten sehen nun einmal anders aus.