Zitat Zitat von Aeskulap Beitrag anzeigen
Nein, es ist bei Strafe verboten.
Es sei denn man hat die Erlaubniss dazu.
Entweder (vorzugsweise Schriftlich) vom Betreiber des Funverkehrskreises oder aufgrund eines Landeserlasses. Der betreffende Personenkreis ist aber EXTREM eingeschränkt und ausnahmslos unter den höheren Führungsdienstgraden angesiedelt.

Wenn jemand also so fragen muss :
JA - Es ist bei Strafe verboten.

Etwas umstritten ist es wie es aussieht wenn man ALarmiert wird UND die "Führung, ganz oben!" ausdrücklich gestattet hat nach einer Alarmierung auf der Anfahrt mitzuhören UND der Melder auch schon mit schaltbarer Mithörfunktion ausgehändigt wurde.
In so einem Fall dürfte der FA raus sein, aber die Frage ist aufgrund der Rechtmässigkeit oder nur aufgrund eines Verbotsirrtums.

Gruß
Carsten