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Thema: Ist es erlaubt den 4m Funk über Melder zuhören

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ach, das hatten wir doch alles schon mal:
    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Wie ist es mit Staffelfahrzeugen wie TSF? Die sind zwar von der Besatzung her für eine Staffel, von der Beladung her für eine Gruppe ausgelegt. Sind die fehlenden Kräfte dann wirklich entbehrlich?
    Im eigenen Ort können die nachkommen, da wird sich das auch nicht verhindern und nach außen verkaufen lassen. Als überörtliche Unterstützung wird das Fahrzeug als Einsatzmittel, d.h. Mannschaft und Gerät nachgefordert, da weiß der nachfordernde dass da nur eine Staffel drauf sitzt. Die kann er einplanen (Beschäftigung, Verpflegung...), den Rest eben nicht.

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Zigeunereinheiten nicht führbar: Jein! Das kommt auf die Führungskräfte an.
    Wenn bei größeren Lagen 150 Mann gebraucht werden, aber plötzlich 200 anreisen, die nach X Stunden rummeckern, weil sie nirgendwo sinnvoll beschäftigt werden, weil die Würstchen nicht reichen..., dann soll das auf die Führungskraft ankommen? Klar, man kann ja bei Nachforderungen einfach mal davon ausgehen, dass XY Personen mehr kommen, und steht dann eben blöd da, wenn mit dem TSF doch nur 6 Leute kommen. Wie man's macht...

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    • Je mehr Einsatzkräfte vor Ort, desto besser!
    • Jede nachrückende Kraft meldet sich bei der für Ihre Einheit zuständigen Führungskraft (siehe Funktionsweste) als einsatzbereit, begibt sich dann in einen speziell gekennzeichneten Bereich ("Sammelplatz") und wartet auf weitere Befehle.
    • Atemschutzgeräteträger rüsten sich aus, lassen die Maske aber eingepackt (Dann müssen die Masken nach dem Einsatz nicht erneut gereinigt werden, falls die Kraft nicht eingesetzt wurde) und begeben sich zum Sammelplatz.
    Das wären für mich keine Arbeitsgrundlagen, da würde ich nicht führend mitarbeiten wollen.
    Und wenn dann der Privat-PKW auf der "Einsatzfahrt" verunglückt, oder die Kommune den Kostenbescheid wegen Unverhältnismäßigkeit an die Wand pinnen kann, ist "je mehr, desto besser" plötzlich wieder blöd...

  2. #2
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    @Überhose:
    Ich weiß nicht, in welchem Ort Du lebst. (Das meine ich nicht polemisch oder böse, ich weiß es einfach nicht)

    Bei uns "Auf dem Lande" haben wir vor allem ein Problem bei der Tagesverfügbarkeit, besonders im Hinblick auf die Tagespendler, die auf Sylt arbeiten.

    Da kann es schon vorkommen, dass das Gruppenfahrzeug der einen Wehr nur mit 3 oder 4 Kameraden besetzt ist.
    Wenn die andere Wehr dann entsprechend mehr verfügbare Kräfte hat, greift man gerne auf diese zu.
    Das ist ein gegenseitiges "Geben und nehmen".

    Das wurde auch mehrfach thematisiert, auch im Rahmen der Leistungsbewertungen "Roter Hahn" und diverser Einsatzübungen auf Amtsebene. Hier wurde explizit lobend hervorgehoben, wie gesittet und diszipliniert die nachrückenden Kräfte "anreisen".

    Pauschalaussagen wie "Geht gar nicht", oder "Dann würde ich aber nicht mitmachen" halte ich für zumindest überdenkungswürdig. Sicher hast Du Recht, dass es schwieriger ist, hier den Überblick zu behalten.
    Aber: Wenn alle diszipliniert mitmachen, hält sich das alles in einem erträglichen Rahmen.

    Ich halte es für problematischer, wenn alle, die ein paar Minuten später am Gerätehaus eintreffen, den Wehr- oder Gruppenführer auf dem Handy anrufen und fragen: "werde ich gebraucht?".
    Dann lieber einmal umsonst zur Einsatzstelle fahren.

    Zur Würstchenproblematik:
    Bei uns gilt, dass die Verpflegung nur für die am Einsatz aktiv Beteiligten Kräfte gedacht sind. Daran halten wir uns einfach und gut. Da gab es zwar am Anfang ein paar Diskussionen, aber inzwischen passt das. Man muss es den Leuten einfach nur anständig erklären, dann sehen sie es auch ein.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  3. #3
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    So sehe ich das auch! Unser LF-L ist nur mit 4 Mann losgefahren und brauchte so noch 5 Leute. Diese sind in 2 Privat PKW´s nachgerück und so war die Besatzung komplett.

    Auf der Rückfahrt führen sie mit den Privat PKW´s zurück und so würde auch die Verpflegung passen. Zur Nachbesprechung waren dann alle wieder am Grätehaus.

    Gruß vom Lande

    ffmk

  4. #4
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    Hi,

    ICh denke hier zeigt sich wieder einmal wie unterschiedlich die FW Landschaft in DL ist.
    Und das man es einfach nicht über einen KAmm scheren kann.

    Natürlich: Wenn es alles so ist wie es laufen sollte kann man Überhose nur REcht geben. Das Personal welches in Staffelfahrzeugen fehlt wird genauso wie zusätzliche Verstärkung mit MTW oder anderen -für den Personaltransport zweckentfremdeten- Dienstfahrzeugen nachgeführt. PrivatPKW haben dann nichts an der ES zu suchen.
    Die Erstangreifer fahren raus sobald voll. Die "Personalzubringer" haben dann etwas zeit auf die noch ankommenden Kräfte zu warten. Sind die Zubringerfahrzeuge weg fährt man wieder nach HAuse.

    ABER: Leider ist es immer noch REalität in FW Deutschtland das es WEhren gibt die Zwar ausrüstung und PErsonal grundsätzlich haben. Wo aber seit Jahren mindestens der MTW, wenn nicht gar mehr fehlt um das Personal zur ES zu bringen.
    Jetzt kann man JAmmern und sagen das ist alles nicht schön und fährt nur mit Halber KRaft zum Einsatz und bringt nicht das mwas man könnte.
    Oder aber man versucht das zu überbrücken, z.B. durch die "zigeunerfahrten"

    Wichtig im letzteren Fall ist aber trotzdem das man auch weiterhin bemüht ist diesen Zustand abzustellen und bei der Politik Druck macht.
    Ausserdem sollte jeder der bereit ist sein FZG für soetwas zu nutzen darauf bestehen das im Vorfeld abgeklärt ist was passiert wenn etwas auf der Anfahrt passiert, sein FzG an der EST schaden nimmt, oder auf der Rückfahrt der Innenraum durch Rückstände an der Einsatzkleidung kontaminiert wird.

    Ausserdem muss ein Sinnvolles Konzept zum Ablauf vorliegen und auch der Mut vorhanden sein überzuähliges Personal direkt umzuschicken um da nicht 100 PErsonen zu viel an der ES zu haben und sich damit womöglich auch noch die Chance auf Ablösung durch eigene Kräfte zu nehmen. Sinnvoll währe es auch eine Möglichkeit zu haben nachrückenden PErsonen bereits am Gerätehaus mitzuteilen ob - und wieviele - NAchrücker benötigt werden. Z.b Kamerda der Ehrenabteilung der Neben dem Gerätehaus wohnt, beim Einsatz zum GH geht, Handykontakt zur ES hat und dort erst einmal verbleibt oder Zettel ans schwarze Brett hängt (Bsp: 5 Kameraden werden noch benötigt... Jeder NAchrücker streicht dann einen weg.)

    Aber wie gesagt: Das MUSS Improvisation bleiben. Der Idealzustand sieht ganz anders aus.

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  5. #5
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    Unser alter Elw wurde zum MTF umgebaut und hinterher durch einen neuen ELW esetzt.
    Genau so läuft es auch an der Hauptwache. Dort wurde ein ELW (VWT4) Baujahr 1998 zum MTF umgebaut und ein neuer ELW kam. für den "neuen" MTF wurde ein nur 2 Jahre älteres noch intaktes weggegeben.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Im eigenen Ort können die nachkommen, da wird sich das auch nicht verhindern und nach außen verkaufen lassen. Als überörtliche Unterstützung wird das Fahrzeug als Einsatzmittel, d.h. Mannschaft und Gerät nachgefordert, da weiß der nachfordernde dass da nur eine Staffel drauf sitzt.
    Was ist mit TSA, wenn auf dem "Fahrzeug" nur ein Maschinist sitzt .. ? Dann muss die restliche Gruppe auch irgendwie hinterher.

  7. #7
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    Ich würde sagen dass das Mithören über den Melder dann gestattet ist, wenn es der betreffenden Person zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich gestattet ist, den Funk mitzuhören.

    Also grundsätzlich mal während des Dienstes/Einsatzes auf dem zugewiesenen Kanal. Möglicherweise kommt der Ton aus dem normalen FuG bei demjenigen ja nicht verständlich an (Motorgeräusch u.s.w), dann darf er m.W. den ihm zugewiesenen Kanal wohl mit einem Melder abhören.

    Auf einem anderen Blatt steht, ober er einen dienstlich gelieferten Melder selbständig freischalten darf. Das köntne eine Sachbeschädigung darstellen oder auch einen Verstoß gegen eine Dienstvorschrift. Dieses Delikt hat aber m.E. auf die Berechtigung mitzuhören keine Auswirkung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von b0zzen Beitrag anzeigen
    Was ist mit TSA, wenn auf dem "Fahrzeug" nur ein Maschinist sitzt .. ? Dann muss die restliche Gruppe auch irgendwie hinterher.
    Dann weiß die restliche Gruppe aber hoffentlich bereits beim Ausrücken des TSA, wo sie hin muss, weil man sich nach Alarm am Feuerwehrhaus eingefunden hat und dann gemeinsam ausrückt (aber es sind ja üblicherweise nicht so große Ortschaften). Oder nimmt der erstbeste den TSA mit und schaut dann mal, wer noch so zur Einsatzstelle kommt?

    Das ist irgendwie nicht so wirklich ein Argument für das Mithören des Funks über FME.
    Bei überörtlichen Einsätzen des TSA gilt das hoffentlich noch mehr.

  9. #9
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    Vor allem, welcher TSA hat denn ein Funkgerät?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Mir fehlt ehrlich gesagt jegliche praktische Erfahrung zur Arbeitsweise einer TSA-Wehr.

    Aber irgendwie müssen die doch den Einsatzort und -grund abfragen, Ausrücken und Eintreffen sowie Rückmeldungen durchgeben?

  11. #11
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Mir fehlt ehrlich gesagt jegliche praktische Erfahrung zur Arbeitsweise einer TSA-Wehr.

    Aber irgendwie müssen die doch den Einsatzort und -grund abfragen, Ausrücken und Eintreffen sowie Rückmeldungen durchgeben?
    Bei uns haben sie einen Abhörempfänger im Gerätehaus, im Alarmfall schalten sie das Teil ein und hören was los ist.
    Der Rest läuft dann via Handy oder die Rückmeldungen macht ein KBI/KBM
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Mir fehlt ehrlich gesagt jegliche praktische Erfahrung zur Arbeitsweise einer TSA-Wehr.

    Aber irgendwie müssen die doch den Einsatzort und -grund abfragen, Ausrücken und Eintreffen sowie Rückmeldungen durchgeben?
    Bis vor eininger Zeit hatten wir euch nur einen TSA. Bei Sirenenalarm lief das dann folgend ab.
    Die Sirene hat laut krach gemacht. Der Kommandant hat den einzigen FME so das er auch mitbekommt was los ist. Zusätzlich hängt im GH der Sirenenempfänger, welcher dann auch auf mithören stellt.
    Zusätzlich läuft bei uns eine Anrufalarmierung (Nur ansage Alarm ohne Einsatzort /-Stichwort).
    Der Kommandant schreibt dann auf eine Tafel den Einsatzort /-stichwort.
    Der Maschinist schnappt sich den TSA und fährt los.
    Die umgezogenen Kameraden sammeln sich in Grüppchen und fahren per privat kfz los.
    An der Einsatzstelle wird sich dann gesammelt und auf weiteres gewartet.
    Da wir nur eine Dorfwehr sind und viele ausserhalb arbeiten dauert es halt bis diese kommen. Die kommenden dann halt nach per privat-kfz. funktioniert bei uns problemlos.
    Und selbst mit der verpflegung gibt es keine probleme.
    Da die kameraden ja nicht erst eine halbe stunde oder länger später kommen, sondern in der anfangsphase eines einsatzes.
    Und abfrage der personalstärke für verpflegung kommt i.d.r frühestens nach einer stunde.

    Aber jetzt haben wir keinen TSA mehr sondern ein LF8.
    Aber die vorgehensweise ist die gleiche.

  13. #13
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    Dito, meistens. Wobei Handy nicht immer das Gelbe vom Ei ist.
    Allein deswegen gehörten den TSA-Wehrern zumindest 2m-Geräte besorgt.

    OK, Zugegeben, der ganze Post war schon etwas aus dem Zusammenhang gerissen ;)
    Aber einfach ma bei Nachfahrten einzusteigen, war nicht einfach! :D

    Zum Thema:

    Quelle: http://www.bis0uhr.de/index.htm?http...en/bos.html%99
    In der März(1998) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
    Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
    Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, dass Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!
    Was ist damit?
    Das war bislang auch mein Stand.

  14. #14
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    Das Urteil ist so m. E. verkürzt und sinnentstellend wiedergegeben.

    Dabei ging es um die Frage, ob Besitz/Betrieb eines Scanners, der ein CE-Zeichen besitzt und damit europaweit vertrieben werden darf, strafbar sein kann. Das wurde verneint. Besagtem Angeklagten war soweit ich weiß nicht nachzuweisen, dass er nicht-öffentliche Sendungen abgehört hat.

    Illegal ist es natürlich trotzdem, bestimmte, "verbotene" Frequenz abzuhören. Das ist nach TKG weiterhin verboten und dazu gibt es etliche Urteile. Fraglich ist allein immer die Frage der Nachweisbarkeit.

  15. #15
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    Zitat Zitat von b0zzen Beitrag anzeigen
    Zum Thema:

    Zitat:
    Quelle: http://www.bis0uhr.de/index.htm?http...en/bos.html%99
    In der März(1998) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:
    Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen. In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf! Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97) In der Urteilsbegründung heisst es:
    Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, dass Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist. Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann. Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!

    Was ist damit?
    Das war bislang auch mein Stand.



    Was ist damit?
    Das war bislang auch mein Stand.
    @b0zzen,

    Du bist irgendwo im Jahr 1997 hängengeblieben ;-)
    Wir haben heute 2011, das sind ca 14 Jahre.
    Inzwischen wurde das TKG geändert, vielleicht solltest du das einfach mal durchlesen.
    Es stammt übrigends vom 22.06.2004.

    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen.
    in Verbindung mit der Strafandrohung § 148

    Das sogenannte Burgdorfurteil (Amtsgericht) war nie massgebend in Sachen abhören.
    Das kannst du abhaken. Es gibt aktuellere Urteile von anderen und höheren Instanzen.
    .
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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