Zitat Zitat von b0zzen Beitrag anzeigen
Kaum zu glauben, dass in Deutschland "so schnell" Gesetze geändert werden ;)
Aber OK, 1997 hätte auffallen sollen, danke dir.

Im Endeffekt heißt das jetzt, dass BOS-Kanäle unter Strafandrohung nicht gehört werden dürfen, ja? Unter welcher Vorraussetzung bzw. wann und wieviel? Nur Alarmierung und Durchsage und dann ist die Quetsche wieder zuzumachen .. ?
Soweit es mir bekannt ist, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, darf man nur "Meldungen" hören, die für einen selber bestimmt sind! Also für denjenigen, der Angehöriger einer HiOrg ist und unmittelbar an einem Einsatz beteiligt ist.

Bedeutet also im Umkehrschluss:

- Alarmierung mit Durchsage
- Funkverkehr während des Einsatzes
- Abmeldung bei der Lst

Und dann müsste eigentlich Schluss sein!

MfG