Zitat von funkereinsteiger ..., wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben. §35 StVO, Abs. 1, Worte 13 und 14 : der Katastrophenschutz,... Voraussetzung ist natürlich, dass die HiOrg 1. im KatS eingegunden ist, und 2. ebendiese Einheit auch zum Kat.- Alarm gerufen wurde. Ansonsten ist's Essig mit Sonderrechten für HiOrg- Angehörige PUNKT.
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